So habe ich das auch gemacht, ich bin da gleicher Meinung, wie Du.
Habe vor ein par Tagen versucht noch schnell bei bücher.de zu bestellen, da ich dort noch einen 30€ Gutschein hatte. Mir wurde jedoch als ich den Gutscheincode eingeben wollte folgende Meldung angezeigt : „Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der buecher.de GmbH & Co. KG ist vorerst die Einlösung von Gutscheinen leider nicht möglich.“
Ich habe dann direkt den Kundenservice angeschrieben und um Rat gebeten, bis jetzt kam noch keine Antwort. Weiß jemand von euch was man da machen kann?
Ich denke, dass das Geld weg ist. Gutscheine sind meist das Erste, was im Insolvenzverfahren nicht mehr akzeptiert wird.
Kannst dich nach meiner Meinung in das Gläubigerregister (oder wie das heißt) beim Insolvenzverwalter aufnehmen lassen. Mach dir aber keine allzu großen Hoffnungen uns schreibe leider deinen Gutschein ab.
kann man vergessen.
Mein Vater hatte mal bei einem Reisebüro eine Anzahlung von ca. 280€ geleistet, als die insolvent wurden.
Die Quote waren 10%, und das Gericht nahm 25 Euro. Das wäre dann also quasi so um die null gewesen
Weltbild hat ja seine Kunden angeschrieben, dass sie dicht machen.
Aber bücher.de verschickt noch fleißig Newsletter und wirbt mit Angeboten.
Meine Bestellung vom 21.6. wurde jetzt nach 2 Monaten einfach storniert.
Ende August bei Weltbild.
Leider gar nichts
Genau. Gläubigerregister werden von oben nach unten bedient. Sollte noch Geld da sein, bekommen erst die Hauptgläubiger, damit die nicht auch noch in Schieflage geraten. Kleingläubiger können sich die Mühe sparen.
Weltbild Österreich nicht.
Aber auf der Seite von Weltbild Österreich ist es gepostet und auch eine Anleitung, was kann man tun um auf die eBooks weiter zugreifen zu können.
Jeder Gläubiger bekommt die selbe prozentuale Quote. Auf die größte der Forderungen kommt es nicht an. 2 Prozent von 100 Euro sind halt weniger als 2 Prozent von 100000 Euro. (Vorabzuzahlende Gerichtskosten und Erlösunge aus Grundstücksverkauf ausgenommen ).
Eben doch, wie Du an Deiner Rechnung siehst. Außerdem verwenden wir den falschen Begriff. Wir sprechen von einer Insolvenztabelle. Und die wird sehr wohl vom Insolvenzverwalter einzeln geprüft. Ich war lange genug in der Wirtschaft, da wird sehr unterschiedlich bemessen und ja, von oben nach unten.
Das hat aber nichts mit der Größe der Gläubiger zu tun, sondern mit Sicherheiten, welche vor dem Verfahren eingegangen wurden, wie z.B. Grundschulden. Die Verteilung an die „normalen“ Gläubiger erfolgt nach höhe der Forderungen prozentual.
Leider musst du den Gutschein wohl leider in den Wind schreiben. Denn du bist wohl das kleinste Licht der Gläubigerkette.
Mir ging vor Jahren ein 100.- Gutschein glöten, da das Restaurant zu machen musste. Solche Kleinstbeträge …keine Chance.
Natürlich. Weil Gutscheininhaber definitiv nicht in die ersten Gruppen fallen. Realistisch bleiben und vor allem keine falschen Hoffnungen wecken. Denn bis es in die letzte Gruppe verteilt wird, ist das Geld schon weg. Sonst wäre der Laden nicht bankrott gegangen, bei so viel Restgeld.
Ich auch nicht mehr - habe auch selten bei amazon gekauft und finde es übelst, dass mit Rezensionen auch ein Mindestkauf von 50 Euronen einhergeht (war früher nicht der Fall, aber seit einigen Jahren…) Sind wir schon zwei, die dort nix kaufen
Da ich den newsletter von Weltbild hatte, weiß ich von der Insolvenz (und finde es wirklich schade, dass ein recht breit aufgestellter Buchhändler, der ja auch Deko und anderes ‚vertickte‘, pleite ging! Auch Jokers kenne ich; und bucher.de natürlich sowieso. Dass beide nun auch davon betroffen sind, wusste ich nicht - übel!! Andererseits: Vielleicht stärkt das den Buchhandel vor Ort?? (Was keine negative Auswirkung darstellte; allerdings tun mir die Leute leid, die ihre Arbeitsplätze verlieren…
Drei mit mir! So langsam wird’s eng für Amazon