Huhu,
leider habe ich absolut keine Ahnung, wohin mit meinem Thema, bin mit dem Forum nicht so gut vertraut. Deswegen entschuldige ich mich jetzt schon dafür, dass ich es wahrscheinlich falsch platziert habe.
Hab auch die Suche benutzt, dazu aber nichts gefunden, falls es schon ein Thema dazu gibt, bitte nicht anschreien
Mir ist neulich aufgefallen, dass es häufiger passiert, dass Leseexemplare (also wirklich auf dem Umschlag als solche gekennzeichnete) zum Verkauf angeboten werden, sei es bei ebay (Kleinanzeigen), bei Facebook in Verkaufsgruppen oder sonst wo. Das schließt auch relativ aktuelle Bücher von vorablesen.de mit ein.
Meine Frage: Ist das erlaubt? Oder sollte man von solchen Angeboten die Finger lassen?
Denn eigentlich sind diese Exemplare ja unverkäuflich, soweit ich richtig informiert bin und man würde damit ja quasi auf Kosten des Verlags Gewinn damit machen
Kann mich da eventuell jemand aufklären?
Danke schon mal!
Der Ausdruck „unverkäufliches Leseexemplar“ ist sehr verwirrend.
Gemeint ist, dass Händler diese Exemplare nicht veräußern dürfen. Sie bekommen ja öfter welche, um sich selbst einzulesen und die Bücher empfehlen zu können. Da wir eine Buchpreisbindung in Deutschland haben, wären diese Bücher dann (in veräußerlicher Form) ein unzulässiger Rabatt. Als „unverkäufliches Leseexemplar“ sind sie Werbung.
Wenn Du ein solches Buch irgendwie bekommst, kannst und darfst Du das „ungestraft“ auf ebay und Co verkaufen, solange Du Privatperson und kein Buchhändler bist.
Das würdest Du ja auch bei jedem anderen vom Verlag zur Verfügung gestellten Buch (wir bekommen ja auch öfter mal „normale“ Bücher kostenlos) machen.
Gern geschehen! Diese Frage kommt immer mal wieder - ich kann das aber auch nachvollziehen.
Das ist wie mit den Parfüm-Testern in der Parfümerie. Da steht (sicherheitshalber) eben auf dem Flakon “Tester” drauf. Damit ist er dann automatisch “unverkäuflich”.
Diese Frage hatte ich mir vor Jahren auch gestellt, als ich aktiv auf einer Tauschbörse gestartet bin. Und habe auf Nachfrage auch die Erklärung bekommen, wie wortschaetzchen sie gegeben hat.
Seither habe ich meine Leseexemplare ohne Probleme vertauscht oder verkauft (bei ebay). Natürlich auch welche hier von Vorablesen.
Wichtig dabei ist aber immer, dass man genau angibt, dass es Leseexemplare sind.
Also eigentlich ist mein Wissensstand der, dass auch für Blogger und Rezensenten unverkäufliche Leseexemplare unverkäuflich sind. Schließlich sind die Bücher, die als solche gekennzeichnet sind, 1. oft nicht “fertig” und 2. haben wir sie kostenlos erhalten und könnten ja mit dem Verkauf von LEXen Geld verdienen. Das geht definitiv nicht. Verschenken und tauschen ist kein Problem, aber unverkäuflich IST unverkäuflich.
Wer als Privatperson ein Leseexemplar als solches anbietet und verkaufen möchte, kann und darf das ohne Sorge tun. Wie borgeli schon sagt: wenn man das auch so angibt.
Wer sich wodurch was verdient ist völlig irrelevant. Wie ich erwähnte, wenn Du vom Verlag ein “normales” Buch als Rezensionsexemplar bekommst, ist das auf keine Art und Weise gekennzeichnet, aber Du “verdienst” dennoch daran, wenn Du es verkäufst. Es wäre auch sehr unlogisch, wenn verschenken/vertauschen okay wäre, verkaufen aber nicht. Im Grunde ist ein Verkauf auch nur ein Tausch - Ware gegen Geld.
Darf ich fragen, woher Du Deine Infos nimmst? Von Verlagen weiß ich zumindest, dass der Verkauf von unverkäuflichen Leseexemplaren nicht erlaubt ist. Ein guter Artikel ist auch dieser hier: http://lesenlebenlachen.de/2012/10/leseexemplare-zu-verkaufen/
Edit: Auch wenn es gesetzlich in Ordnung ist, finde ich es moralisch (gegenüber den Verlagen und Autoren) absolut nicht in Ordnung.
Liebes Team, Ihr hattet vor einiger Zeit eine Information eingestellt, die meiner Erinnerung nach die Aussagen von wortschaetzchen bestätigt. Leider kann ich sie nicht mehr finden. Könntet Ihr die einfach nochmals “hervorkramen”.
Vielen Dank.
Ich habe grade auch ein wenig gegoogelt und deine genannte Diskussionen auch gefunden.
Aber das sind hitzige Meinungen, die sich gegenseitig bestätigen.
Keiner der Kameraden hat nach einer Rechtsgrundlage gesucht.
Ich habe auch echte Quellen gefunden.
Muss aber an den PC, um das hier zu posten
Hier ein Link, bei dem es um Unverkäufliche Muster geht, zufällig der oben schon genannte “Tester”. Interessant daran finde ich dass sogar das Argument abgewiesen wurde “die einfachere Aufmachung der Parfümtester sei geeignet, das für das Parfüm aufgebaute luxuriöse Image zu beschädigen”
Und hier noch einen Link zur ebay Community, wo es speziell um Leseexemplare geht. Da hier aber keine rechtliche Quelle genannt ist, finde ich obiges Beispiel aussagekräftiger.
Och, ich hab absolut keine Skrupel, was den Verkauf von Leseexemplaren angeht - solange man sie nicht nur ausschließlich zum Verkauf abgreift, sondern tatsächlich auch liest (und rezensiert, wenn gefordert)
Leseexemplare tausche ich meistens, weil ich nicht mehr auf ebay oder so verkaufe. Alle anderen zur Verfügung gestellten Bücher verkaufe ich auch bei momox oder so. Die nehmen keine Leseexemplare, weshalb ich diese tausche, verschenke oder in den öffentlichen Bücherschrank stelle.
Die meisten meiner abgelegten Bücher wandern auch auf Tauschticket, also nicht gegen echtes Geld… aber es gibt ja auch Leseexemplare (oder auch Buchgewinne ohne Rezensionsdruck, weiß nicht, worunter das fallen könnte…), die nicht sonderlich gekennzeichnet sind. Zumindest nicht mir ersichtlich… da hatte ich jedenfalls noch keine Probleme mit dem Verkauf. Vllt hatte ich auch Glück
Ich hab auch mal ein Leseexemplar auf ebay eingestellt, weil das Buch mir gar nicht gefallen hat. Hab es direkt in der Artikelbeschreibung als solches gekennzeichnet. Dann schreibt mich doch glatt ein Ebay User an, dass ich sofort das Angebot rausnehmen soll weil man moralisch keine Leseexemplare verkauft. Der User wurde richtig böse - das fand ich nicht ok. Mach sowas ja nicht dauernd. Vorallem steht in den Ebay Fragen, dass man als Privatperson Leseexemplare verkaufen darf
Vieleicht muss man zwischen seinem eigenen persönlich über Vorablesen vermittelten Leseexemplar und Leseexemplaren im Allgemeinen unterscheiden. Solange ich von Wühltischen vor Buchhandlungen Leseexemplare der Buchhändler kaufen kann, sind das für mich als Käufer einfach gebrauchte Bücher, die ich natürlich gebraucht weiter tausche oder verkaufe. Verlage und Buchhandel müssten hier ersteinmal selbst eine Regelung finden.
Eine andere moralische Frage wäre, ob Verkaufsplattformen Bücher mit fehlender Titelseite vermitteln und verkaufen dürfen, die “kein ganzes Buch” mehr sind. Antiquariate nehmen solche halben Bücher theoretisch nicht an, weil sie offensichtlich nicht legal sind. Praktisch muss sich ein privater Verkäufer jedoch nicht an die Branchenethik halten. Das Problem lösen wir aber nicht als Einzelne, da muss sich die Buchbranche insgesamt etwas überlegen.
Das wiederum ist echt grenzwertig - das dürfte rechtlich der Händler gar nicht.
Das exakt ist es - der Unterschied privater Verkäufer und Händler und wer sich an was zu halten hat.
Aber Bücher zerschneiden, um den Aufdruck wegzubekommen … das ist ja heftig! Das ist mir noch nie begegnet und ich finde es echt übel. Vor allem frage ich mich, wer das dann tatsächlich kaufen würde? Ich jedenfalls schon mal nicht.
Womit meine Aussage ja bestätigt wäre.
Nur mal so - ich persönlich verschenke massig Bücher, ich bin viel zu faul und bequem zum Verkaufen. Dennoch kenne ich die Rechtslage. Schon allein deshalb, weil ich schon mein Leben lang wie irre lese und bis vor wenigen Jahren alle Bücher gehortet habe. Die erschlagen mich jetzt so langsam und ich muss, da ich hoffentlich noch ein paar Jährchen lebe, Platz schaffen für die Bücher, die ich tatsächlich noch lese. Da auch immer wieder Leseexemplare eintrudeln, hab ich mich irgendwann mal darüber schlau gemacht. So richtig. Auch vor Ort bei Händlern, Vertretern und Verlagen.
Allerdings hab ich mir das nicht schriftlich geben lassen und kann es also deshalb auch nicht hier „beweisen“. Wer nicht glaubt, was ich sage, lässt es eben und glaubt, was er glauben mag. Mehr als erklären kann das hier keiner.
Ich möchte nur noch mal darauf hinweisen, dass es keinen Sinn macht, einen Tausch okay zu finden, einen Verkauf dagegen nicht. Bei einem Tausch erhalte ich ein anderes Buch. Bei einem Verkauf erhalte ich Geld … mit dem ich mir ein Buch kaufe. Wo genau ist da denn dann der Unterschied?
Weiter oben habe ich ja einen Link zu einer Rechtsanwaltsseite gepostet, die sich auf Unverkäufliche Muster bezieht. Da ist eine Quelle genannt. Und wenn man den Text dort durchliest, auch in Bezug auf ebay, kann für Leseexemplare keine komplett andere Rechtslage gelten.