Hier gewonnene Bücher auf Blog verlosen - erlaubt?

Du vergisst da was. Blogger zählen nicht unbedingt zu “Privatpersonen”, Journalisten schon gar nicht, denn die sind Freiberufler. Deshalb brauchen Blogger ja auch ein Impressum.

Der normale Leser DARF DAS.

Auch wenn Du mir nicht glauben magst.

Okay, für die Bücher von vorablesen mag das zutreffen. Da ich meine Exemplare i.d.R. direkt vom Verlag bekomme, ist es dann anders geregelt.

Auch ich bekomme immer mal wieder von Verlagen Bücher. Aber ich bin halt kein Blogger. Ich bin Privatperson.

Große Blogs fallen unter andere Gesetze und das zu Recht.

Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen.

@dirk_heinemann:

Was, tauschen auch nicht? Naja gut, da würde man letztendlich ja dann auch einen Wert dafür erhalten, und jemand anderen davon abhalten, das Buch zu kaufen. Das ist schon zu verstehen.

Von woher hast Du das Zitat genommen? :slight_smile:

Ich werde dann wohl mal den Verlag direkt anschreiben. Wenn ihr möchtet, melde ich mich hier noch einmal zurück. Es ist sicher auch hilfreich, falls später jemand nochmal die gleiche Frage hat und auf den Thread stößt.

Das Zitat stammt wohl aus einem Anschreiben, das bei einem Buch beilag oder für eine Seite gilt. Manche Verlage machen Bloggern bestimmte Auflagen (wundert mich nicht, das System wurde herzlich ausgenutzt). Allgemeingültig ist es nicht!

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Es gibt bereits eine Diskussion dazu und das Zitat scheint von der Webseite von randomhouse zu stammen.

Die Vereinbarung, was sich gehört und was sich ein Verlag wünscht, ist kein generelles Gesetz, sondern jeweils eine Vereinbarung zwischen dir und dem Verlag, der dir das Rezensionsexemplar zur Verfügung stellt.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass Verlage die Diskussion über einen Titel gern aktiv halten möchten. Tauschthreads halten die Diskussion lebendig, indem der Titel immer wieder genannt wird - und im günstigsten Fall rezensiert jemand ja ein Buch, das ertauscht wurde.

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Vielen Dank für Deinen Verweis zum Partnerthread, Buchdoktor (und dass Du Dir die Zeit genommen hast, das Zitat für mich zu googeln :sweat_smile:)!

Ich werd mich belesen. :slight_smile:

Richtig. Das Zitat ist von der Bloggerseite bei Randomhouse.

Und damit für Blogger bei Randomhouse gültig, aber nicht für alle Rezensenten dieser Welt.

Die höchste Regel, die wir kennen, ist das Gesetz. Bei Rezensionsexemplaren, die uns von den Verlagen überlassen werden, ist der nichtmonetäre Austausch Buch gegen Rezension wie ein Handel zu sehen. Wird dieser beidseitig erfüllt, also das Buch ist angekommen und ihr habt es rezensiert, geht auch das Eigentum vom Verlag an den Rezensenten, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Eine Sache, die mein Eigentum ist, kann ich veräußern (verkaufen, tauschen, verbrennen, was auch immer), ob ich nun nur für mich alles aufschreibe, oder regelmäßig blogge. Das könnt ihr im BGB ab §854 nachlesen.
Was gesetzlich festgelegt ist, gilt für jeden, ob er nun für Verlag A rezensiert, oder für Verlag B, oder gar über eine Plattform wie vorablesen seine Lektüre erhalten hat. Ausnahmen stellen Verordnungen dar, die dann aber auch andere Abhängigkeiten fordern. Wenn ich also nirgends angestellt bin, deren Bücher ich rezensiere, gilt für mich das BGB. “Unverkäuflich” kann an mich also lediglich als Bitte herangetragen werden. Verbindlich ist es nicht. Es kann also auch nicht mit Sanktionen belegt werden, wenn ich ein hier gewonnenes Exemplar - wohlgemerkt nach der Rezension - veräußere.

Wieso sind Blogger keine Privatpersonen? Ob ich meine Meinung nun auf einem Blog gesammelt der Öffentlichkeit zur Verfügung stelle, oder nur bei vorablesen unter den Buchtitel das Feld ausfülle, ist egal. Die Impressumspflicht gilt für regelmäßig eingestellten journalistischen Content, ob derjenige nun als Journalist beauftragt wurde, oder ob er einfach Spaß an der Sache hat. Das ist im Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag geregelt.

So ihr Lieben, hoffentlich helfen die Hinweise, die Gesetze wieder in ihre richtigen Schubladen einzuordnen. Wenn alles munter gemixt wird, weiß sonst bald keiner mehr, wie es richtig geht.

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Bitte genau lesen - nicht jeder Blogger ist per se nicht mehr als „Privatperson“ zu sehen. ABER gerade im weitreichenden Test-Bereich (dazu zähle ich jetzt auch Bücher) ist die Grenze zum Gewerblichen leicht erreicht. Nicht umsonst leben Top-Blogger schon von ihrem Blog. Die sind natürlich die Ausnahme, aber ich bin nicht das Finanzamt und entscheide nicht, wer diese Grenze schon überschreitet. Deshalb meine Einschränkung.

Die Masse der Miniblogger trifft das natürlich nicht. Hab ich auch nie gesagt! BTW sagte ich bereits, dass von gesetzeswegen jede Privatperson mit seinem Rezensionsexemplar machen kann, was er will (Gesetz steht über Vertrag, gesetzeswidrige Vertragsklauseln sind nichtig).

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Ich verstehe die Bezeichnung nicht so, wie du sie offenbar gemeint hast. Privatperson ist jeder, der keinen Handel treibt. Wenn du mit deinem Blog irgendwelche Shops unterstützt, bist du impressumspflichtig, aber dennoch Privatperson. Ein Buchhändler mit Eintrag ins Handelsregister ist keine Privatperson, kann aber dennoch als Privatperson einen Blog betreiben.

Nö, Du bist, wenn Dein Blog öffentlich ist, immer impressumspflichtig.

Sobald Du vom Finanzamt als gewerblich eingestuft wirst (machen die, sobald Du Geld in ausreichender Höhe und regelmäßig verdienst), bist Du eben keine Privatperson mehr, sondern gilst als Händler - und diese dürfen gekennzeichnete Leseexemplare nun mal nicht verkaufen.

Das stimmt so nicht.

Nicht unbedingt - aber als Gewerbetreibender. Man kann ja z. B. gewerblich Bücher rezensieren oder lektorieren, ohne mit ihnen zu handeln.

Rechtlich kommt es dann aber aufs Gleiche raus: Du bist keine Privatperson mehr. Ergo …

Ein Blog ist impressumpflichtig, weil und wenn er regelmäßig journalistisch-redaktionelle Angebote liefert. Gewerblich und damit steuerpflichtig wird er z. B. durch Affiliate-Links, die Einnahmen generieren. Gewerbliches Handeln bezieht sich auf die ausgeübte Tätigkleit, dadurch wirst du kein „Händler“.

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Ein Blog ist impressumspflichtig, wenn er jedem zugänglich ist:

Wie sieht die Lage bei Blogs aus?

Blogs bewegten sich längere Zeit in einer rechtlichen Grauzone, weil nicht klar war, in welche Kategorie sie fallen. Beziehungsweise: Viele Blogger sahen sich außen vor, weil sie ja keine klassische Webseite betreiben. Inzwischen ist jedoch klar, dass die bestehenden Gesetze auch für Blogs gelten. Und demnach besteht die Impressumspflicht für die meisten Blogs.

Ausgenommen sind lediglich Blogs, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“. Diese dürfen anonym ins Netz eingestellt werden. Aus juristischer Sicht handelt es sich hierbei um private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht.

Sind Deine Zielgruppe nicht nur Freunde und Familie, sondern ein größeres Publikum, Du betreibst Dein Blog aber nicht geschäftsmäßig, gilt für Dich laut §55 RStV die „eingeschränkte Impressumspflicht“. Du musst dann nur Namen und Anschrift nennen, auf Telefonnummer und Mailadresse kannst Du verzichten.

Quelle:
https://www.checkdomain.de/blog/bloggen/fortgeschrittene/das-impressum/

Ja, man ist nicht immer “Händler”, wenn man gewerblich ist. Mein Fehler. Ich war mal wieder nicht korinthenkackerhaft genug. Allerdings dürfte dennoch klar sein, was ich meine.

Und impressumspflichtig ist dennoch jeder öffentliche Blog. Glaub es oder lass es. Mir kann es gleich sein.

Super, dass ihr so engagiert diskutiert. :wink:

Ich bin gewerblich unterwegs, da ich an Affiliateprogrammen teilnehme. Und ich rechne auch mit der VG Wort ab. Daher will ich mich in keine Nesseln setzen.
Für Privatperson wird sicher Manches weniger streng geahndet.

@buechersally
selbst wenn ein Wiederverkauf der Reziexemplare per BGB nicht zu beanstanden wäre, so möchte ich mich an die jeweiligen Verlagspolitiken halten.
Denn wie würden die Verlage wohl sonst reagieren? Sie müssten ja in Zukunft nicht mehr mit mir zusammenarbeiten, nicht wahr?
Aber gut, es geht mir ja auch gar nicht ums Verkaufen.

Die Anfrage an den Verlag ist raus. Wenn es mir gestattet wird, teile ich euch dann hier das Ergebnis mit.

Siehst Du, Du bist wieder ein “besonderer Fall”. Pauschal lässt sich eben fast gar nichts beantworten. Lieb, wenn Du uns mitteilst, was Dir geantwortet wurde. Allerdings möchte ich gleich mal darauf hinweisen, dass diese Antwort dann nicht für alle anderen gültig ist, sondern nur für Dich persönlich - denn DU fragst ja für DEINEN Fall an.

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Das ist ja mal wieder typisch für dich! Erst trittst du hier als Alleswisser und Belehrer der Userschaft auf und wenn du dabei Fehler machst und was schreibst, was nicht korrekt ist und jemand das - und an dieser Stelle betone ich: absolut sachlich und ohne jeglichen aggressiven Unterton - feststellt, dann ist derjenige ein Korinthenkacker. Weil…

…selbstverständlich muss jeder Mitleser alles was Du schreibst - und sei es auch falsch - richtig interpretieren und das heraus lesen, was korrekt gewesen wäre an der Stelle und du selbstverständlich gemeint hast.
Halt nein… interpretieren darf man dich ja prinzipiell auch nie, sondern soll stets nur das heraus lesen, was du auch geschrieben hast. Ich weiß nicht, wie oft du diesen Spruch losgelassen hast in den letzten Jahren.
Ja was denn nun?
Am besten wohl immer das, was dir zufällig gerade am besten in den Kram passt.

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