Hier gewonnene Bücher auf Blog verlosen - erlaubt?

Huhu, ich habe einen Blog und überlege, mit den Büchern die ich hier bekomme, die ich dann aber vielleicht nicht im Regal behalten möchte, einfach ein Give-Away auf dem Blog zu machen.

Dass man Rezi-Exemplare nicht verkaufen darf, weiß ich.
Ich frage mich nun, ob auch etwas gegen die Verlosung spricht.
Ist hier vielleicht jemand der das auf seinem Blog schon mal gemacht hat, oder sonst darauf antworten kann?

Sollte man vielleicht eher an den Verlag heran treten?

Freue mich über Antworten und Denkansätze. Ich hoffe ihr seid alle gut in die Woche gestartet und euer heutiges Hibbeln ist erfolgsgekrönt. :wink:

Du darfst mit Deinen Büchern machen, was Du möchtest (außer sie vervielfältigen, ist aber eh klar).

Auch darfst Du als Privatperson (!) Leseexemplare bei ebay oder auf dem Flohmarkt verkaufen. Du darfst das nur nicht als Händler tun.

Hier werden gelesene Bücher auch sehr fleißig getauscht. Einige verkaufen ihre Bücher auch bei ebay, rebuy (o.ä.), vertauschen sie auf anderen Plattformen oder bei TauschTicket usw.

Die Bücher gehören Dir. Du verpflichtest Dich nur zu einer Rezension. Was Du anschließend machst, ist Dein Ding.

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Nein. Rezensionsexemplare dürfen nicht verkauft werden. Wie das mit einer Verlosung ist, weiß ich jedoch nicht.

“Rezensionsexemplare werden von Verlagen kostenlos zum Zwecke der Rezension zur Verfügung gestellt. Für Journalisten und Blogger gilt gleichermaßen, dass Rezensionsexemplare nicht weiterverkauft oder getauscht werden dürfen. Rezensionsexemplare dürfen beim Rezensenten verbleiben, verschenkt werden (z.B. an wohltätige Organisationen) oder bei Bedarf an den Verlag zurückgegeben werden.”

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Du vergisst da was. Blogger zählen nicht unbedingt zu “Privatpersonen”, Journalisten schon gar nicht, denn die sind Freiberufler. Deshalb brauchen Blogger ja auch ein Impressum.

Der normale Leser DARF DAS.

Auch wenn Du mir nicht glauben magst.

Okay, für die Bücher von vorablesen mag das zutreffen. Da ich meine Exemplare i.d.R. direkt vom Verlag bekomme, ist es dann anders geregelt.

Auch ich bekomme immer mal wieder von Verlagen Bücher. Aber ich bin halt kein Blogger. Ich bin Privatperson.

Große Blogs fallen unter andere Gesetze und das zu Recht.

Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen.

@dirk_heinemann:

Was, tauschen auch nicht? Naja gut, da würde man letztendlich ja dann auch einen Wert dafür erhalten, und jemand anderen davon abhalten, das Buch zu kaufen. Das ist schon zu verstehen.

Von woher hast Du das Zitat genommen? :slight_smile:

Ich werde dann wohl mal den Verlag direkt anschreiben. Wenn ihr möchtet, melde ich mich hier noch einmal zurück. Es ist sicher auch hilfreich, falls später jemand nochmal die gleiche Frage hat und auf den Thread stößt.

Das Zitat stammt wohl aus einem Anschreiben, das bei einem Buch beilag oder für eine Seite gilt. Manche Verlage machen Bloggern bestimmte Auflagen (wundert mich nicht, das System wurde herzlich ausgenutzt). Allgemeingültig ist es nicht!

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Es gibt bereits eine Diskussion dazu und das Zitat scheint von der Webseite von randomhouse zu stammen.

Die Vereinbarung, was sich gehört und was sich ein Verlag wünscht, ist kein generelles Gesetz, sondern jeweils eine Vereinbarung zwischen dir und dem Verlag, der dir das Rezensionsexemplar zur Verfügung stellt.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass Verlage die Diskussion über einen Titel gern aktiv halten möchten. Tauschthreads halten die Diskussion lebendig, indem der Titel immer wieder genannt wird - und im günstigsten Fall rezensiert jemand ja ein Buch, das ertauscht wurde.

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Vielen Dank für Deinen Verweis zum Partnerthread, Buchdoktor (und dass Du Dir die Zeit genommen hast, das Zitat für mich zu googeln :sweat_smile:)!

Ich werd mich belesen. :slight_smile:

Richtig. Das Zitat ist von der Bloggerseite bei Randomhouse.

Und damit für Blogger bei Randomhouse gültig, aber nicht für alle Rezensenten dieser Welt.

Die höchste Regel, die wir kennen, ist das Gesetz. Bei Rezensionsexemplaren, die uns von den Verlagen überlassen werden, ist der nichtmonetäre Austausch Buch gegen Rezension wie ein Handel zu sehen. Wird dieser beidseitig erfüllt, also das Buch ist angekommen und ihr habt es rezensiert, geht auch das Eigentum vom Verlag an den Rezensenten, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Eine Sache, die mein Eigentum ist, kann ich veräußern (verkaufen, tauschen, verbrennen, was auch immer), ob ich nun nur für mich alles aufschreibe, oder regelmäßig blogge. Das könnt ihr im BGB ab §854 nachlesen.
Was gesetzlich festgelegt ist, gilt für jeden, ob er nun für Verlag A rezensiert, oder für Verlag B, oder gar über eine Plattform wie vorablesen seine Lektüre erhalten hat. Ausnahmen stellen Verordnungen dar, die dann aber auch andere Abhängigkeiten fordern. Wenn ich also nirgends angestellt bin, deren Bücher ich rezensiere, gilt für mich das BGB. “Unverkäuflich” kann an mich also lediglich als Bitte herangetragen werden. Verbindlich ist es nicht. Es kann also auch nicht mit Sanktionen belegt werden, wenn ich ein hier gewonnenes Exemplar - wohlgemerkt nach der Rezension - veräußere.

Wieso sind Blogger keine Privatpersonen? Ob ich meine Meinung nun auf einem Blog gesammelt der Öffentlichkeit zur Verfügung stelle, oder nur bei vorablesen unter den Buchtitel das Feld ausfülle, ist egal. Die Impressumspflicht gilt für regelmäßig eingestellten journalistischen Content, ob derjenige nun als Journalist beauftragt wurde, oder ob er einfach Spaß an der Sache hat. Das ist im Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag geregelt.

So ihr Lieben, hoffentlich helfen die Hinweise, die Gesetze wieder in ihre richtigen Schubladen einzuordnen. Wenn alles munter gemixt wird, weiß sonst bald keiner mehr, wie es richtig geht.

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Bitte genau lesen - nicht jeder Blogger ist per se nicht mehr als „Privatperson“ zu sehen. ABER gerade im weitreichenden Test-Bereich (dazu zähle ich jetzt auch Bücher) ist die Grenze zum Gewerblichen leicht erreicht. Nicht umsonst leben Top-Blogger schon von ihrem Blog. Die sind natürlich die Ausnahme, aber ich bin nicht das Finanzamt und entscheide nicht, wer diese Grenze schon überschreitet. Deshalb meine Einschränkung.

Die Masse der Miniblogger trifft das natürlich nicht. Hab ich auch nie gesagt! BTW sagte ich bereits, dass von gesetzeswegen jede Privatperson mit seinem Rezensionsexemplar machen kann, was er will (Gesetz steht über Vertrag, gesetzeswidrige Vertragsklauseln sind nichtig).

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Ich verstehe die Bezeichnung nicht so, wie du sie offenbar gemeint hast. Privatperson ist jeder, der keinen Handel treibt. Wenn du mit deinem Blog irgendwelche Shops unterstützt, bist du impressumspflichtig, aber dennoch Privatperson. Ein Buchhändler mit Eintrag ins Handelsregister ist keine Privatperson, kann aber dennoch als Privatperson einen Blog betreiben.

Nö, Du bist, wenn Dein Blog öffentlich ist, immer impressumspflichtig.

Sobald Du vom Finanzamt als gewerblich eingestuft wirst (machen die, sobald Du Geld in ausreichender Höhe und regelmäßig verdienst), bist Du eben keine Privatperson mehr, sondern gilst als Händler - und diese dürfen gekennzeichnete Leseexemplare nun mal nicht verkaufen.

Das stimmt so nicht.

Nicht unbedingt - aber als Gewerbetreibender. Man kann ja z. B. gewerblich Bücher rezensieren oder lektorieren, ohne mit ihnen zu handeln.

Rechtlich kommt es dann aber aufs Gleiche raus: Du bist keine Privatperson mehr. Ergo …

Ein Blog ist impressumpflichtig, weil und wenn er regelmäßig journalistisch-redaktionelle Angebote liefert. Gewerblich und damit steuerpflichtig wird er z. B. durch Affiliate-Links, die Einnahmen generieren. Gewerbliches Handeln bezieht sich auf die ausgeübte Tätigkleit, dadurch wirst du kein „Händler“.

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Ein Blog ist impressumspflichtig, wenn er jedem zugänglich ist:

Wie sieht die Lage bei Blogs aus?

Blogs bewegten sich längere Zeit in einer rechtlichen Grauzone, weil nicht klar war, in welche Kategorie sie fallen. Beziehungsweise: Viele Blogger sahen sich außen vor, weil sie ja keine klassische Webseite betreiben. Inzwischen ist jedoch klar, dass die bestehenden Gesetze auch für Blogs gelten. Und demnach besteht die Impressumspflicht für die meisten Blogs.

Ausgenommen sind lediglich Blogs, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“. Diese dürfen anonym ins Netz eingestellt werden. Aus juristischer Sicht handelt es sich hierbei um private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht.

Sind Deine Zielgruppe nicht nur Freunde und Familie, sondern ein größeres Publikum, Du betreibst Dein Blog aber nicht geschäftsmäßig, gilt für Dich laut §55 RStV die „eingeschränkte Impressumspflicht“. Du musst dann nur Namen und Anschrift nennen, auf Telefonnummer und Mailadresse kannst Du verzichten.

Quelle:
https://www.checkdomain.de/blog/bloggen/fortgeschrittene/das-impressum/

Ja, man ist nicht immer “Händler”, wenn man gewerblich ist. Mein Fehler. Ich war mal wieder nicht korinthenkackerhaft genug. Allerdings dürfte dennoch klar sein, was ich meine.

Und impressumspflichtig ist dennoch jeder öffentliche Blog. Glaub es oder lass es. Mir kann es gleich sein.