Ich halte das nicht für vergleichbar, weil der Fall sich auf Markenrechtsverletzungen bezieht und z. B. ein broschiertes Leseexemplar als Werbemittel meiner Ansicht nach keine Verletzung der Marke Hardcover ist.
Ich sehe nur die Verpflichtung, sich an Absprachen mit dem Geber eines Leseexemplars zu halten, die z. B. lauten “nicht rezensieren vor” oder “Verkauf wird strafrechtlich verfolgt”.
Der Vertrag sah unter anderem vor, dass dem Handel zur Verfügung gestelltes Werbematerial im Eigentum des Herstellers bleibt, soweit es nicht dazu bestimmt ist, an Verbraucher weitergegeben zu werden, und dass es auf Anforderung des Herstellers an diesen zurückzugeben ist.
Bei den Leseexemplaren, die Rezensenten (!! nichtHändler) bekommen, gibt es genau diese Auflagen eben nicht.
Es geht dabei auch kein Image verlustig.
Der Aufdruck (manchmal auch Stempel) “mindert” den Verkaufswert des Buches schon mal per se. Sieht man ja an den ganzen Diskussionen ums Thema - die wenigsten sind bereit, für ein Leseexemplar (das als solches gekennzeichnet ist, keine “normalen” Ausgaben, die verteilt wurden zu Werbezwecken jedweder Art) genauso viel zu bezahlen, wie für ein handelsübliches Buch. Kann ich auch nachvollziehen - hat aber mit der Rechtslage nix zu tun.
Der Text (auch weiterhin) ist da sehr eindeutig, wie Du sagst.
Das klingt ja fast nach der Empörung aus dem Bloglink von fangirl weiter oben. Da hab ich mir spaßeshalber ein paar Kommentare durchgelesen und da ist man ja gleich der Antichrist, wenn man beschließt, mit dem Verkauf (oder notfalls auch Tausch gegen andere Bücher) von Leseexemplaren sein Hobby wieder ein bisschen mitzufinanzieren.
Ich verkaufe auch Bücher, die ich geschenkt bekommen hab, wenn diese nicht toll waren und ich nciht irgendwie emotional dran hänge. Von daher… ich kann einfach dieses Drama nicht verstehen, dass manche den Verkauf kostenloser Dinge als sooo schlimm empfinden. Solange man nicht versucht, da richtig ein Geschäft draus zu machen… schulterzuck ^^
Noch ein anderer Punkt: Verschenken sehe ich nämlich, grad bei aktuellen Büchern, was Leseexemplare in der Regel sind, deshalb nicht ein. Im Idealfall bekomme ich sogar für 2 verkaufte wieder ein gleichwertiges neues Buch, bei Tauschticket sogar 1 zu 1 (abzüglich meiner Versandkosten). Ist doch ein prima Deal für mich und meine Lesesucht.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Ab 410€ im Jahr findet es das Finanzamt nämlich schon interessant. Wobei man dafür wohl Tag und Nacht Leseexemplare erstehen und lesen müsste
Das Finanzamt interessiert sich Flohmarktverkäufe u.ä. nur dann, wenn sie gewerblichen Charakter haben. Dazu muss man das regelmäßig machen und weeeeeeeeeesentlich mehr als 410 Euro im Jahr einnehmen.
Die 410 Euro, die Du erwähnst, sind Einkünfte aus Nebenjobs. Nebenjobs sind “berufliche Tätigkeiten, die oft neben dem Studium, der Kindererziehung oder einer Haupttätigkeit maximal zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche ausgeübt werden”. Flohmärkte usw. zählen nicht dazu!
Hier begibst du dich aber auch auf gefährliches Eis. Die Modellfälle, die zum Thema gewerblich contra privat Verkaufen auf ebay zitiert werden, sind die mit Babykleidung, in denen circa 70 Artikel im Jahr verkauft wurden. 70 Babyteile kriegt man ja schnell zusammen, z. B. wenn man Geschenke verkauft, die nicht passen und noch neu sind. Hier zählte nicht der Umsatz, sondern die Anzahl der Auktionen.
Wenn jemand 70 Lesexemplare im Jahr vertickt, könnte das theoretisch ebenso als gewerblich erklärt werden. Das ist jetzt meine Interpretation, dafür gibt es keine Vergleichsfälle. Und jemandem, der Textbausteine als Rezensionen einstellt, die auf jedes Buch zutreffen könnten, könnte z. B. unterstellt werden, du liest die Bücher nicht, du machst das in Gewinnerzielungsabsicht. Wieder meine Interpretation.
Deshalb schrieb ich “regelmäßig” und “gewerblicher Charakter”. Definition der Finanzämter. Wer regelmäßig gleichartige Artikel (auf ebay) verkauft, handelt mit gewerblichem Charakter.
Das Babyklamottenbeispiel ist übrigens schon ganz schön alt und war nicht gerade ein Regelfall, sondern eine Ausnahme. Bei der betreffenden Dame hab sogar ich angenommen, dass da was faul ist.
Man kann inzwischen auf so vielen Plattformen seinen Kram verhökern (und auch noch immer auf dem guten alten Flohmarkt), dass der, der echt Massen verkaufen möchte, aber das Finanzamt betuppen will, das auch hinbekommt.
Oben ging es einzig und allein um die Falschaussage mit den 410 Euro. Ich darf als Privatperson beispielsweise “ungestraft” mein Auto verkaufen, das wesentlich mehr als 410 Euro einbringt. Wenn ich aber jeden Monat ein Auto verkaufe, dann wacht natürlich das Finanzamt auf und bezichtigt mich nicht ohne Grund, dass ich da gewerblich handle.
Verkaufe ich jeden Monat fünf Bücher, wundert die das nicht(bzw. erst nach längerer Zeit - da ist dann auch die Masse irgendwann zu viel). Verkaufe ich aber täglich fünf Bücher, kommen die schon direkt angelaufen und wollen, dass ich das versteuere.
Das muss man schon alles im richtigen Rahmen sehen.
Ich finde die Diskussion interessant. Ich verkaufe alle gelesenen Bücher, bzw. versuche es. Egal woher ich sie habe. Viele Bücher habe ich selbst gebraucht bei ebay gekauft. Auch waren da schon Leseexemplare dabei. Warum soll ich sie nach dem Lesen nicht wieder verkaufen. Ich sehe Leseexemplare als Werbeartikel. Ich schreibe ja im Gegenzug eine Rezi, also habe ich es mir “verdient”. Wenn ich es so eng sehen würde, könnte ich das Buch nach dem Lesen nur noch in die Papiertonne werfen und dafür ist es mir zu schade.
sehe ich in allen Punkten genauso.
Ich verkaufe oder vertausche auch (fast) alle gelesenen Bücher. Wobei der größere Teil übers Tauschen geht. Aber da ich eh nur ein Jahres-Lesepensum von ca. 50 Büchern habe, werde ich wohl nie beim Verkauf “gewerbsmäßig” auffallen.
Auch deinen Aspekt mit dem “sich-verdient-haben” mit der erbrachten Gegenleistung sehe ich so. Die Bücher sind dann in meinem Besitz, ich habe die freie Verfügbarkeit darüber.
Besitz ist nicht gleich Eigentum. Sorry, da muss man echt aufpassen. Besitz ist auch, wenn etwas geliehen ist. Eigentum ist das, was Du meinst und da stimmt Deine Aussage dann wieder. Mit Deinem Eigentum kannst Du tun und lassen, was Du möchtest (mit Besitz geht das nicht).
Nein, das ist kein gefährliches Halbwissen Denn wenn ich so viele NEUE Bücher verkaufe, dass ich über 410€ komme, kann mir das Finanzamt eben gerade unterstellen, dass ich das gewerblich mache.
Denn ich mache das wiederholend, mit Gewinnerzielungsabsicht, nachhaltig und trete nach außen in Erscheinung. Etwas anderes ist es, wenn ich alte Sachen verkaufe, die ich schon länger als ein Jahr besitze. Wenn ich einmal meinen Speicher ausräume und dadurch ordentlich Kohle reinkommt, mache ich das ja schon Beispiel nicht regelmäßig. Da ist es dann wirklich egal, was am Ende rauskommt.
Eben - siehe weiter oben: regelmäßig, gewerblicher Charakter.
Deshalb Halbwissen - 410 Euro per se sind kein Anzeichen und kein Fixpunkt und kein Argument.
Um versteuern zu müssen, gehört mehr dazu. Wie ich es ausgeführt habe und wie Du es jetzt selbst auch weiter ausführst.
Der Speicher ist aber auch “gefährlich”, wenn Dein Verkauf des Krempels zeitlich ausgedehnt abläuft. Da spielt es absolut keine Rolle, wie lang Du den Kram schon besitzt (zumal man BESITZ gar nicht veräußern darf, sofern er nicht EIGENTUM ist). Kontinuität bei Verkäufen ist immer ein Faktor, auf den das Finanzamt anspringt.
Du siehst - es lässt sich nicht in einem kurzen Satz eingrenzen.
Ich verstehe die Diskussion nicht, wenn ich von Verlagen Rezensionsexemplare bekomme, ist das doch schon vorher geklärt in den Bedingungen mit denen ich mich einverstanden erkläre steht in den meisten Fällen, das die Bücher eben nicht weiterverkauft werden dürfen, häufig liegt sogar noch ein Anschreiben dabei in dem das nochmals untersagt wird. Ich schließe mit den Verlagen einen Vertrag ab. Halte ich mich nicht daran, und es fliegt auf, wird mir nicht mehr passieren als das ich keine Rezensionsexemplare mehr bekomme. Rezensionsexemplare kaufen dagegen ist kein Problem.
Bei keinem einzigen Rezensionsexemplar, das ich jemals bekommen habe, stand in irgendwelchen Bedingungen oder im Anschreiben, dass ich es nicht verkaufen darf.
Wie soll etwas ohne Probleme zu kaufen sein, wenn es verboten ist, es zu verkaufen?
Randomhouse z.B. hat das in den Bedingungen auf der Bloggerportalseite. Auszug aus den FAQ mit der Anmeldung erklärt man sich damit einverstanden
Rezensionsexemplare werden von Verlagen kostenlos zum Zwecke der Rezension zur Verfügung gestellt. Für Journalisten und Blogger gilt gleichermaßen, dass Rezensionsexemplare nicht weiterverkauft oder getauscht werden dürfen. Rezensionsexemplare dürfen beim Rezensenten verbleiben, verschenkt werden (z.B. an wohltätige Organisationen) oder bei Bedarf an den Verlag zurückgegeben werden.
Zu deinem 2. Einwand.
Ich darf Rezensionsexemplare spenden an gemeinnützige Organisationen z.b. und da kann man die dann natürlich auch kaufen und wenn die jemand kauft, kann er damit machen was er will auch verkaufen. Das Nicht verkaufen dürfen bezieht sich auf die die Bücher zu Rezensionszwecken erhalten haben.
Da ist es ja ein Glück, dass ich kein Blogger bin! Meine Rezensionsexemplare sind damit nicht von dieser Klausel betroffen. Die Exemplare, die ich bisher von den Verlagen bekommen habe, bekam ich alle ohne irgendwelche Klauseln, Regeln oder Auflagen. Die Exemplare, die über vorablesen verteilt wurden, ebenfalls.
Und dann spende ich meine Rezensionsexemplare dem Tierheim, kauf sie da wieder und schon kann ich damit machen, was ich will … ggg
Clever, clever! Symbolischer Preis von 1 Ct, und taddaa: Auf zu ebay!
(Im Gegenzug für den netten Service vielleicht mal 'ne Runde Gassigehen, passt ^^)
Nur zur Sicherheit: ich verkaufe meine Bücher nicht.
Ich tausche sehr gern (ob LE oder nicht) und ich verschenke massig Bücher.
Aber wer will, der kann.
Hier nur ein Beispiel wie das mit dem „Vertrag“ gewissermaßen aussehen kann:
es wird zwar ganz zu Ende, aber wohl nicht ohne Grund erwähnt. Ich denke, bei einem Exemplar wird es nicht auffallen/stören, aber regelmäßiges Verkaufen würde dem Verlag wohl auffallen.