Plattformen für Rezensions-Links (Sammlung) Vol. 2.0

Danke für deine schnelle Antwort.

Ich war schon länger nicht mehr auf der Seite und habe das gar nicht mitbekommen.

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DANKE :grinning:

Ich habe was Neues entdeckt. Man kann bei heyn.at rezensieren und dann erscheint die Rezension auch auf Buchhändlerseiten wie den Folgenden ganz automatisch. Spart Arbeit: wagnersche.at, wirthmiller.at und buch-lauf.at. Total praktisch, vorbei die Zeiten, in denen ich auf Freischaltung einer Rezension warten musste…

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Allerdings sollte man in so einem Fall nur einen der Links angeben.
Siehe Eingangsbeitrag:

jeweils nur eine Variante der Online-Buchhandlungen erlaubt (alle zusammengehörigen Online-Buchhandlungen = 1 Aufzählungspunkt)
sprich, alle Shops sind erlaubt, aber bitte immer nur eine Variante aus einem Aufzählungspunkt aussuchen

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Habe dort vor ca. 10 Tagen Rezis geschreiben. Seit dem steht dort „Ihre Review wartet noch auf die Freigabe des Shop-Betreibers“. Hast du auch so lange gewartet?

Vorablesen hat erst kürzlich beim Gespenst von Canterville meine Links genehmig und nichts beanstandet. Das sind auch keine zusammengehörigen Shops…steht das irgendwo in den Nutzungsbedingungen mit den Shops?

Leider war es zu Beginn gut und klappt jetzt bei mir auch nur noch selten. Teilweise werden sie gar nicht freigegeben. Schade! Ich hatte auch extra gefragt, ob es erwünscht ist, weil ja wirklich eine kleiner Laden :cry:

Keine Ahnung, ob das in den Nutzungsbedingungen steht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das damals vom vorablesen-Team so gesagt wurde. @theujulala hat das ja nicht aus Jux und Tollerei so geschrieben.
Diese Shops gehören insofern zusammen, als sie dieselbe Datenbank benutzen.
Und wenn man ewig auf die Freigabe warten muss und immer wieder nachschauen, ob es so weit ist, dann nehme ich doch lieber einen Shop, bei dem es sofort online ist. Macht im Endeffekt dann vielleicht weniger Arbeit. :wink:

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Ich habe in den nutzungsbedingungen und im Faq nachgeschaut, steht nirgendwo. Ich weiß also nicht, wo diese „Vorgabe“ herkommt…

Jede Arbeit, die ich mir beim Verlinken sparen kann, kommt mir entgegen.

Von Vorablesen selbst:

Also es ist von Vorablesen auch so gewünscht. Du kannst ja sonst auch gern eine Mail ans Vorablesen-Team schreiben.

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Wie gesagt, vorablesen hat meine Verlinkungen bei „Das Schloss von Canterville“ überprüft und nichts beanstandet. Und in deinem Zitat steht das wichtige Wort „solltet“. Was heißt denn das?

Warum magst Du dem Wunsch von Vorablesen nicht nachkommen? Sonst bist Du doch immer derjenige, der darauf bedacht ist, alles richtig zu machen und zu sagen.

Ich finde es nicht nett, dass Du jetzt nur auf Deinen Vorteil bedacht bist.

Vorablesen prüft die Links nicht fortlaufend, sondern hin und wieder. Kann also sein, dass sie irgendwann drauf stoßen und Dir dann die Punkte aberkennen.

Die Liste ist doch so lang und der Passus eindeutig.

Ich bitte Dich also, noch mal darüber nachzudenken und in Dich zu gehen.

Deine Antwort lasse ich gern unkommentiert so stehen.

Doch sind es. Wenn du einen Tippfehler im ersten Text hast - und nur da, hast du den auch in den angeschlossenen Shops. Du produzierst praktisch eine Kopie von deiner geposteten Rezensionskopie.

Ich produziere keine Kopie, das machen doch die Shops. Wie ist zusammengehörig definiert?

An „solltet“ festzumachen, dass man das nicht müsse, wäre in meinen Augen Wortklauberei. Ich würde sagen, solange man von der Regelung nicht weiß, hätte man nicht dagegen verstoßen, aber es wäre ja die Pflicht der Rezensent*innen, sich über die Regeln zu informieren. Und da du nun davon weißt, solltest du die Regel natürlich auch befolgen.

Und die Punkte für die Links bekomme ich sofort nach der Verlinkung, da gehen keine Links durch eine Prüfung. Es werden täglich vermutlich tausende Links hinterlegt, die wird Vorablesen kaum alle kontrollieren.

Wie gesagt, frag sie gerne nochmal direkt (z.B. per Mail), wenn dir diese Passage nicht offiziell genug ist oder die Formulierung nicht eindeutig genug.

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Eben, darum gilt es ja bei der Punkteberechnung als nur 1 Link. Du kannst der Shop-Thread-Erstellerin da wirklich vertrauen, sie hat sich intensiv damit befasst und die Liste immer wieder aktualisiert.

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Ich werde noch eine Mail an Vorablesen schreiben, weise aber daraufhin, dass meine Links erst kürzlich beanstandungslos genehmigt worden sind. Warum weist mich vorablesen nicht darauf hin, dass ich gegen eine Regel verstoße?

Das wurde dir schon erklärt. Sie benutzen gemeinsam eine Datenbank und ordern vermutlich im selben Barsortiment.

Ich möchte mir gern Arbeit sparen und das ist mein gutes Recht, aber ich möchte Klarheit haben, was nun gilt. Für mich ist die Formulierung durch „sollte“ unklar