Gewinnchancen: Gewinnt ihr oft?

Selbstverleger in meinen Augen.

Ist zudem Junior - hier stimmt das zwar auch, aber es ging um das „normale“ vorablesen und ich hab ja nachgesehen, welche Bücher sie hatte. Kein Junior und kein Selbstverleger.

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Ach so, okay, das mit dem Selbstverleger hatte ich bei diesem Buch nicht durchschaut und hatte die Hoffnung, dass ich es nur einfach nicht finde.

@vorablesen
Gibt es zu dem Thema schon etwas in den FAQ? Wie verhält es sich mit den zwei Verlinkungen, wenn - wie hier - das Buch nur auf einer Plattform verkauft wird?

Es geht doch nicht um Verkaufsportale. LovelyBooks, Lesejury, Amazon - sind ja schon 3.

Und dazu kann man noch sagen: ja, manche Bücher werden nicht überall gelistet, aber eigentlich schon alle bei Amazon. Vielleicht wird man bei Amazon gesperrt, weil man nicht den jährlichen Mindestbestellwert erreicht hat. Aber:

  1. Alle Amazon-Titel können bei Lovelybooks importiert werden.
  2. Bei Goodreads kann man fehlende Titel selbst hinzufügen.

Klar, da muss man sich dann erstmal anmelden, aber es ist dadurch dann auf jeden Fall immer möglich, auf zwei Links zu kommen :upside_down_face:

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Es ist doch sinnfrei, z. B. bei Lovelybooks Rezensionen zu verlinken - und alle drei [dort] verlinkten Portale können nicht liefern. Ich gehe immer von lesenden Kunden aus, die sich für ein Buch interessieren, weniger von Punktesammlern …

Das ist auch sozusagen ein Selbtpublisher. Das Buch wird von einem Team veröffentlicht, die dafür einen eigenen Verlag gegründet haben.
Du hast recht, dass es nicht bei Thalia etc. gelistet ist.
Ich hatte damals Amazon, mojoreads, lovelybooks, Intagram und Facebooks als mögliche Verlikungsquelle gefunden. Alles andere hatte es damals nicht gelistet (auch nicht lesejury oder wasliestdu) .

Vielleicht hilft Dir das weiter

edit: hatte nicht gesehen, dass es schon viele Antworten diesbezüglich gibt.
Ich denke, dass die Online Portale es nicht listen werde, da deren Vertriebsstrategie ausschließlich Direktvertrieb ist.

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Sinnfrei? Es steht nirgendwo, dass die Portale liefern müssen. Du kannst ja auch auf einen Blog verlinken und der liefert ja schon mal gar nix.

Verlangt sind drei Links. Nicht drei Verkaufsportale.

EDIT:
Verlangt sind ZWEI Links.

Danke für den Hinweis!

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Drei? Ich dachte zwei? :thinking:

Ja, zwei genügen - auf drei Seiten geht es in diesem Fall (mindestens, plus Blog usw.). Sorry!

Rezension plus zwei Verlinkungen werden gefordert.

Man kann Die Bücher auf Vorablesen nur drei Monate nach Erscheinungsdatum noch verlinken und dafür Punkte bekommen. Daher sind evt. Deine Bücher nicht mehr zu finden gewesen. Jedesmal, wenn Du Dich bewirbst, stimmst Du den Bedingungen zu. Versuche einfach mal nachzulesen, bevor Du das Häkchen bei AGB setzt. Gutes Gelingen. :blush:

Das stimmt doch nicht! Die Bücher sind auch nach den drei Monaten noch zu finden. Du findest hier noch alle Bücher, die seit der ersten Stunde von vorablesen jemals gelistet wurden. Und die Rezensionspflicht und die Verlinkungspflicht haben nichts mit den Punkten zu tun. Auch wenn es keine Punkte gibt, besteht die Verpflichtung zur Verlinkung.

Auch stimmt es nicht, dass man bei den Bewerbungen die AGB bestätigt oder ein Häkchen setzt. Was Du erzählst, hat keinerlei Richtigkeit.

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Man muss kein Häkchen setzen. Mit Teilnahme an der Verlosung stimmt man den Nutzungsbestimmungen zu. Steht in diesen so explizit drin. Somit bestätigt man indirekt die AGBs. Ob man das glaubt oder nicht. Und auch hier gilt, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Schönen Abend.

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@murksy @wortschaetzchen
Ihr habt natürlich recht mit dem Häkchen. Ich habe es mit LB verwechselt.
In den Nutzungsbedingungen von Vorablesen steht, was man machen muss für gewonnene Bücher.
Mit den 3 Monaten ist gemeint, dass es nur innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung Punkte für Verlinkungen gibt. Das gilt dann für nicht hier gewonnene Bücher.

Das habe ich weiter oben ja bereits gesagt.

Nein. Das gilt auch für hier gewonnene Bücher, denn man kann theoretisch auch „nachverlinken“. Es gilt für alle hier vorgestellten Bücher.

Das ist ein Missverständnis.
Es gilt dann für hier nicht gewonnene Bücher, weil man für gewonnene regulärerweise innerhalb von 3 Wochen verlinken sollte/müsste.

Bei mir ist Punkt 6. der Nutzungsbedingungen, unter dem der Modus für Rezensionsexemplaren erklärt wird. Punkt 8. für Sonderverlosungen.
(Soweit hatte ich bei meiner ersten Bewerbung gar nicht gelesen. :laughing:)

Ja, man muss gewonnene Bücher innerhalb von drei Wochen rezensieren und zwei Links einstellen. Man hätte aber trotzdem bis drei Monate nach ET Zeit, Punkte für acht weitere Links zu bekommen :slight_smile:

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Und man kann weiter verlinken, nur eben ohne Punkte.

Wer Links „schuldig“ ist, kann das auch noch nach einem Jahr „nachholen“.

So wollte ich das verstanden wissen.

Möglich ist das Verlinken für alle Bücher und zu jedem Zeitpunkt. Nur gibt es keine Punkte mehr, wenn die Veröffentlichung des Buches länger als drei Monate zurückliegt. Vielleicht ist es jetzt besser zu verstehen.

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Es wird doch erst heute Nachmittag verlost.

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Wie schaffst du es, mit 13 Leseeindrücken 630 Punkte zu erreichen?

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