Beschädigtes Rezensionsexemplar

Kleine Knicke, Risse oder stumpfe Ecken hatte ich auch schon, aber das stört mich bei Rezensionsexemplaren im großen und ganzen gar nicht.

:expressionless: Viel mehr bin ich absolut abgenervt, wenn Leute ihre gekennzeichneten (fetter Aufdruck auf dem Cover) Rezensionsexemplare zum fast Original Preis verkaufen und das nicht vorher angeben.
Zustand wie Neu, klar, nur der Verkäufer hat’s umsonst bekommen und zufällig vergessen zu erwähnen, dass es ein gekennzeichnetes unverkäufliches Leseexemplar ist. :roll_eyes:

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Kann ich gut verstehen. Das ist ja nicht nur ärgerlich sondern schon ein Form von Betrug oder Täuschung.

Ich selbst habe die auch schon verkauft, aber immer mit genauem Hinweis darauf und meist noch einem Foto von dem Vermerk. Der erzielte Preis bewegte sich dabei immer etwas unter dem Preis den ein „ordentlich gekauftes“ erzielt. Und es hatte nie irgendwelche Unzufriedenheit oder Ärger gebracht da die Käufer wohl immer verstanden, was genau sie da kaufen.

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Normalerweise bin ich in erster Linie an der Neuerscheinung, an der Geschichte interessiert. Wenn ein Verlag jedoch offensichtlich Ideen und Kapital in die „Ausgehkleidung“ seines Buches investiert (Farbschnitt, Lesebändchen, Lackelemente, Fensterausschnitt im Schutzumschlag) und exakt dieses sorgfältig gestaltete Buch schon beim Verpacken in den Briefumschlag beschädigt wird, finde ich das widersinnig. Wäre das Gewand so unwichtig, könnten ja alle Neuerscheinungen als neutrales weißes Softcover auf den Markt kommen …

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Da hast Du natürlich vollkommen recht. Etwas mehr Sorgfalt bei der Verpackung wäre angebracht. In den letzten Jahren habe ich für mich gelernt, nicht mehr alles auf die Goldwaage zu legen. Beschädigungen finde ich im ersten Moment auch ärgerlich, doch ich erfreue mich dann mehr an dem Inhalt.

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Nur interessehalber: wie gehst Du (geht ihr - es hatten ja mehrere User erwähnt) damit um, dass gekennzeichnete Leseexemplare eigentlich unverkäuflich sind?
Muss man sich bei einem Verkauf Gedanken machen oder ist das egal, denn im Grunde ist es ja euer Eigentum und was ihr damit macht, ist letztendlich euch überlassen. Gibt es da keine Negativkonsequenzen von Verlagsseite? So ganz für die Katz’ wird der Stempel ja nicht sein…

Unverkäuflich bezieht sich auf Händler. Leseexemplare dürfen von Privatpersonen verkauft werden (mit entsprechendem Hinweis). Es gilt das sog. „Flohmarkt-Prinzip“. Wurde auch von Anwälten so bestätigt. Ich persönlich habe kein Problem damit, ein Leseexemplar oder sog. Mangelware zu kaufen. Ist eine Frage des Preises, wer bereit ist für gebrauchte Bücher fast den Neupreis zu zahlen, muss das mit sich und seinem Geldbeutel ausmachen.

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@kleinervampir
Diese Frage wurde auch in Buch-Tausch-Foren so beantwortet, wie @murksy es ausgeführt hat.
Das hatte ich so dann auch im Internet gefunden.

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Danke für Deine Erläuterungen, das wußte ich bislang echt nicht und hab auch noch nie was dazu gelesen. Interessant ist es allemal, ich hätte auch kein Problem mit Lese- und Mängelexemplaren, wenn der Zustand stimmt :slight_smile:
Es gibt ja inzwischen so viele Gebrauchtportale für Bücher und die Preisgestaltung ist sehr unterschiedlich. Bei absoluten Neuerscheinungen, die einmal vorsichtig gelesen wurden und aussehen, wie frisch vom Ladentisch gehüpft, wäre ich durchaus bereit, einen Preis in der Nähe des Neupreises zu bezahlen - man sollte sich schon auch am Wert der Ware orientieren und nicht (wie viele auf Ebay & Co.) alles für fast geschenkt haben wollen. Fair ist das meines Erachtens auch nicht wirklich…

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Ich hab jetzt @murksy schon geantwortet - Dir aber auch herzlichen Dank für die mir bislang unbekannten Erkenntnisse - ist doch immer wieder spannend, wenn man hier Neues erfährt :wink:

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Momox und Co. dürfen die Bücher nicht verkaufen. Deshalb kaufen sie sie auch nicht bewusst an. Hin und wieder rutscht ihnen wohl doch eins durch.

Privatpersonen dürfen im Grunde alles verkaufen, das legal ist. Bücher, auch Leseexemplare, sind ja keine illegalen Produkte. Das Thema kommt aber immer wieder auf. Ist auch bei „Pröbchen“ gern ein Thema. Auch die dürfen Privatpersonen verkaufen. Sobald aber ein Gewerbe vorliegt, muss man vorsichtig sein. Da sind die Vorschriften völlig anders.

Es gibt sogar Bücher, bei denen ich die Leseexemplare viel schöner fand. Ich habe z.B. ein Leseexemplar von Stephen King/Richard Bachmann Regulator/Desperation. Das las man von beiden Seiten. So kam es aber erst viele Jahre später auf den Markt. Anfangs gab es das nur als zwei getrennte Bücher im Handel.

Das ist mir bisher zweimal passiert, allerdings waren das keine Vorablesen-Bücher sondern von Lovelybooks, allerdings tut dies nichts zur Sache, da die Beschädigungen am Postweg passiert sind. Bei dem einen Buch beschränkten sich die Beschädigungen auf einen mehrfach geknickten Bucheinband und Beschädigungen der Seiten an der Buchkante, beim anderen Buch allerdings war das Paket laut einem beiliegendem Schreiben von einer Sortiermaschine im Verteilerzentrum Salzburg „gefressen“ worden, mit dem Endergebnis, dass der Bucheinband völlig zerrissen und schmutzig war, etliche Seiten ebenfalls eingerissen und verschmutzt, sodass man das Buch (oder vielmehr dessen Einzelteile) nicht vollständig lesen konnte. Im Begleitschreiben stand lapidar, dass es bei der Fülle an Sendungen jeden Tag schon mal zu solchen bedauerlichen Fehlern kommen könne…Ich habe mich deswegen bei einer Postfiliale in meiner Stadt beschwert, dort sagte man mir, da es sich hier um eine Briefsendung und keine Paketsendung handelt, könnte ich als Empfänger gar nichts machen. In so einem Fall kann nur der Absender eine Beschwerde mit Entschädigungsforderungen einreichen. (was aber niemand machen wird, wenn es sich um ein Rezensionsexemplar handelt).
Bei mir war es deshalb bitter, weil gerade dieses Buch eine persönliche Widmung des Autors an mich enthielt, mit Dank für die Rezi in spe, worüber ich mich total gefreut hatte. Aus Kulanzgründen schickte mir der Verlag dann eben noch ein Exemplar zum Rezensieren, so konnte ich das Buch doch noch lesen und rezensieren. Über das präpotente Auftreten der Post, die sich mit keinem Wort entschuldigte, oder auch nur in irgendeiner Weise darum bemüht war, den von ihr verursachten Schaden von sich aus wieder gut zu machen, war ich sehr verärgert und entsetzt: Gut, Fehler (oder solche „Unfälle“, bei denen eine Maschine einen Defekt hat) können immer mal passieren, aber zumindest sollte man um Schadenswiedergutmachung bemüht sein…

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In solch einem Fall sollte man sich direkt an den Kundenservice Konzernleitung der Post wenden, in den Filialen können sie wenig machen. Dass es der Absender tun muss ist in dem Fall Mumpitz, denn Du als Empfänger kannst beweisen, dass die Sendung zerstört bei Dir ankam - Du hast das Beweisstück und der Absender in dem Fall rein gar nichts. Mach nächstes Mal (ich wünsche Dir, dass es kein nächstes Mal geben und alles ordentlich laufen wird) Fotos und schreibe dorthin. Natürlich wird man auch bei der Post erst mal abgewimmelt, aber Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Wie Du schon schriebst: Schadenswiedergutmachung. Ein Hin-und-Herschieben von Meldepflichten kann nicht die Lösung sein. Und es hat NICHTS damit zu tun, ob die Sendung ein Paket, ein Brief oder eine Büchersendung ist. In jedem Fall muss die Post den Schaden, den zweifelsohne ihre Maschinen verursacht haben, erstatten.

Aha… wo steht das denn? Nicht umsonst gibt es ja das Angebot des versicherten Versands. Und der Hinweis auf den Absender seitens der Post ist absolut korrekt, auch wenn es Außenstehenden seltsam erscheinen mag. Schließlich hat der Absender den Vertrag mit der Post geschlossen und nicht der Empfänger.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Buch beschädigt ankommt und offiziell beschweren kann man sich immer! Nur erstatten muss die Post bei einem einfachen Brief oder einer BüWa gar nichts. :money_mouth_face:
Es gilt offiziell die Regel, dass jeder Brief so verpackt sein muss, dass sein Inhalt nicht beschädigt werden kann.
Selbst bei versichertem Versand wird erst einmal geklärt, ob alles wirklich vernünftig verpackt war. Sonst gibt es auch da nichts.

Meine Nachbarin hat vor ihrem Ruhestand Ende letzten Jahres beim Kundenservice Konzernleitung der Post gearbeitet. Wo das „steht“ ist mir in dem Fall egal. Ich bekam jedenfalls Hilfestellung, was zu tun ist.
Und es ist vollkommen unerheblich, ob der Versand versichert war oder nicht (das gilt übrigens auch für Nachforschungsaufträge verloren gegangener Sendungen, auch hier ist es egal, ob versichert oder nicht), dem Fall müssen die zuständigen Stellen nachgehen. Ich persönlich würde mich jedenfalls nicht einfach so lapidar abspeisen lassen. Es gibt durchaus die Möglichkeit, sich an höhere Stellen mit mehr Entscheidungsbefugnissen, als die Filiale oder Kundenhotline zu wenden - man muss halt auch aktiv werden.
Mir wurde so übrigens schon eine ebenfalls durch die Fahrlässigkeit eines Post-Mitarbeiters vollständig zerstörte Buchsendung (kein Rezi-Exemplar, sondern gekauft bei einem Buchhändler) in voller Höhe ersetzt. Gelaufen ist das Ganze nur zwischen mir als Empfänger und der Post als Transportfirma. Ohne den Absender.
Man muss ein paar Beweise antreten, ganz ohne Mühen ist das Ganze nicht.
Ich wollte hier nur helfen, machen muss es der / die Betroffene selber.

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Leider ja, es sah grauenvoll aus. Der Einband des Taschenbuches war geknautscht und eingerissen. Das war schon auf dem Transport beschädigt worden, die ganze Verpackung hatte gelitten. Ich habe mich ziemlich geärgert und nach dem Lesen wanderte das Buch in einen öffentlichen Bücherschrank.

Natürlich kann man einen Nachforschungsantrag für alle möglichen Sendungen stellen. Aber das heißt ja nicht, dass sie was finden oder irgendeine Entschädigung leisten würden. :wink:
Ich bin in den letzten mehr als 15 Jahren mehrfach „aktiv“ geworden, wie du es nennst. Und du kannst mir glauben, dass in jedem Fall, in dem ich nur Empfänger war, die Aussage immer die gleiche war: Wenden Sie sich an den Absender, denn mit Ihnen haben wir keine Geschäftsbeziehung!
Dass dir egal ist, was im Beförderungsvertrag steht, kann der Post erst recht egal sein. Bei einfachen Briefsendungen lehnt die Post generell jede Haftung ab, weil sie so verpackt sein muss, dass der Inhalt auch rauen Umgang der teils automatischen Anlagen schadlos übersteht. Selbst versicherte Pakete müssen ja so verpackt werden, dass der Inhalt einen Sturz aus (wenn ich mich recht erinnere) 1 m Höhe schadlos übersteht.
Es bringt doch nichts, durchaus zurecht verärgerten Empfängern beschädigter Bücher zu empfehlen, sich an „höhere Stellen“ zu wenden, wenn das nur noch zusätzlich Zeit kostet und mehr Ärger bringt. Selbst wenn man theoretisch das Recht auf Ersatz hätte, wenn die Post eindeutig für die Beschädigung verantwortlich ist: Wer geht wegen so eines Krams vor Gericht, um es evtl. einzuklagen?
Der Postversand bleibt immer ein gewisses Restrisiko. Wer das nicht eingehen will, sollte im Laden vor Ort kaufen.
Man kann natürlich eine Beschwerde loslassen und manchmal - wenn man z. B. Bildmaterial anfügt - gibt es zumindest ein paar Briefmarken als Entschuldigung. Aber mehr will man ja manchmal auch gar nicht.

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Bitte versteh mich nicht falsch - natürlich gibt es die von Dir genannten Bedingungen bei der Post. Ich wollte dem Fragesteller doch nur helfen - bei mir hat es anstandslos geklappt, auch ohne die Mitwirkung des Absenders. Ich bedauere es wirklich, dass Du in Deinem Fall gar nichts erreichen konntest.
Es war nur als weiterführende Hilfestellung gedacht - manchmal ist es einfach gut, wenn man sich auch noch an eine Stelle wendet, die eine höhere Entscheidungsbefugnis hat. Gerade, wenn klar ist, dass der Fehler bei der Post selber lag und man die Ursache und den Verursacher ja kennt.

Ich drücke euch (uns allen) die Daumen, dass zukünfige Sendungen immer tip-top bei uns ankommen. So soll’s ja normalerweise auch sein :slight_smile:

Genau diese Erfahrungen habe ich auch immer wieder gemacht. Merkwürdigerweise hat der Absender immer zu hören bekommen, dass nur der Empfänger etwas unternehmen kann.
:roll_eyes: Für mich macht es einfach kein Sinn sich mit der Post zu „streiten“, weil sie ständig andere Regeln haben.
:see_no_evil:Und nachdem ich Wochenlang hingenommen habe, dass das Posthörnchen meine Dinge etwas zerstört, weil der Briefkasten einfach zu klein für die Päckchen war, habe ich an den Kundenservice eine Mail geschrieben und die Postfrau stand noch am selben Tag vor meiner Tür und ist ausgeflippt wie unverschämt ich wäre.

Ich hatte das Problem noch nie. Vielleicht liegt es daran dass wir auf in einem kleinen Dorf leben, ein Einfamilienhaus mit großen Briefkasten, was nicht hineingeht wird von den sehr netten Postboten/innen daneben gelebt oder bei den Nachbarn abgegeben. Das daneben legen erst seit Corona, sie klingeln aber immer. Auch von Freundinnen und Nachbarn oder Familie habe ich noch nie von diesen kaputten Sendungen gehört. Allerhöchstens mal nach Sylvester dann kamen schon mal kaputte Briefsendungen an, aber da liegen die Gründe nicht bei der Post. Trotzdem war der Brief dann in einer stabilen Plastikhülle übergeben worden.

Was hat Silvester (Du meinst ja sicher den 31.12. und nicht Herrn Stallone) denn damit zu tun?