Was tun bei nicht gekennzeichnetem Mängelexempar?

Hallo,

vielleicht hat von euch jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir einen Tipp geben.

Ich habe vor zwei oder drei Jahren ein Buch im Laden gekauft bekommen und jetzt beim Lesen festgestellt, dass es sich um ein Mängelexemplar handelt: verschmutzte, teils beschädigte Seiten sowie ganze Kapitel an falscher Stelle im Buch (immerhin ist es vollständig).
Den Kaufbeleg habe ich natürlich nicht (mehr).

Lohnt es sich Kontakt mit dem Verlag aufzunehmen und das Problem zu schildern? Wenn ja, muss ich das Buch dann einschicken? Oder erstmal eine E-Mail senden und nachfragen?

Hattet ihr so einen Fall schonmal?

Nein, selbst gehabt noch nicht - allerdings denke ich, Du hast keine Handhabe ohne Kaufbeleg. Du schreibst: „gekauft / geschenkt bekommen“. Was denn nun? Vielleicht hast Du wirklich ein Mängelexemplar geschenkt bekommen - nicht alle ME sind gekennzeichnet.

Ich hatte vor ein paar Jahren ein Kinderbuch mit Mängeln, das der Verlag auf meine Anfrage hin direkt getauscht hat, das mangelhafte Buch wollte er nicht zurück.

Wenn du keinen Kaufbeleg mehr hast, würde ich mich direkt an den Verlag wenden. Da Kapitel in der falschen Reihenfolge drin sind, ist es ja definitiv ein Fehler in der Herstellung (bei Verschmutzungen allein wäre es schwieriger nachzuweisen, dass das ab Werk so war). Wenn du einem Mail schreibst und aussagekräftige Bilder anhängen kannst, auf denen man sieht, dass die Reihenfolge nicht passt, sollte das eigentlich reichen. Ich glaube nicht, dass der Verlag dich das Buch einschicken lässt, mit Portokosten für Rücksendung, Prüfung etc. stehen die Kosten sonst in keinem Verhältnis zum Buchpreis.

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Ich habe mir das Buch im Laden ausgesucht und jemand anderes hat es bezahlt.

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Hallo, da wäre mein erster Ansprechpartner der Laden. Evtl. wenn du Datum und ungefähre Uhrzeit weißt, können die den Kauf im Kassensystem nachschauen.

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Da es fast 2 Jahre her ist, hatte ich diese Option ausgeschlossen. Ich füge die Info noch mit in den Starbeitrag, damit es keine Verwirrung gibt.

Habe zwar keine eigenen Erfahrungen, würde aber mal freundlich im Laden, wo es gekauft wurde, nachfragen. Die können ja nicht verlangen, dass man wochenlang den Beleg aufbewahrt, bis man das Buch gelesen hat. Hier sind es ja offenbar wirklich Herstellungsmängel. Wenn es nicht als Mängelexemplar verkauft wurde, sind die vielleicht froh und kontrollieren ihren Restbestand dieses Buches auch mal. Und ansonsten wissen die evt auch noch, ob sie davon mehrere ME hatten.
Ich habe mal ein Buch doppelt geschenkt bekommen, das hat mir der Laden meines Vertrauens auch ohne Beleg sofort getauscht. Geht natürlich nicht, wenn es verschmutzt ist.
Hast Du es denn nun geschenkt bekommen? Dann könntest Du doch nett auch mal den Schenker fragen, ob er vorher über die Mängel Bescheid wusste, bevor du dich im Laden blamierst?

Ok, das hat sich jetzt mit Deiner Antwort überschnitten… Aber weisst du denn selbst noch anhand der Kosten, ob es ein ME war?

Wie ich oben schon schrieb, ist der Kauf 2 Jahre her oder sogar länger. Es war definitiv kein Mängelexemplar, sondern ganz normal im Regal.
Zu dem Laden komme ich allerdings frühestens in 3 Monaten noch einmal, darum wär mir eine schnellere Lösung lieber.

Vielleicht rufst du da mal an und fragst, ob die eine Idee haben? Evt hat sich ja auch schon mal jemand anderes beschwert oder die haben das bei einem ganz anderen Buch auch schon mal gehabt.

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Ich hab zu Nikolaus ein Taschenbuch (allerdings 18 Euro) geschenkt bekommen wo sich die Seiten vom Buchrücken lösten. Würde bei Thalia bestellt glaub ich. Der Käufer bekam 3,60 als Gutschein angeboten oder alternativ sollten wir das Buch zurückschicken. Hab es natürlich zurückgeschickt, wir tauschen die Bücher innerhalb der Familie. Hat dann noch mehr als zwei Wochen gedauert bis sie das geprüft hatten.

Nach so langer Zeit bezweifle ich stark, dass Geschäft oder Verlag so kulant sind, da etwas zu machen. Zwei Jahre oder mehr ist schon heftig.

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Hast du dann ein vollständiges und nicht-beschädigtes Ersatzexemplar bekommen?

Er hat das Geld zurückerhalten und musste ein neues Exemplar bestellen. Ist bisher noch nicht angekommen, ich hoffe ich bekomme jetzt ein ordentliches Exemplar. :slightly_smiling_face:

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Ah, das ist was anderes. Zwei Jahre seitdem sind halt lang, da hast Du wenig Handhabe. Mich würde das auch wurmen, wenn sich das Buch optisch als solche Niete entpuppt.

Wäre es jetzt erst gewesen, hätte ich vielleicht auch mal beim Verlag nachgefragt - die müssten dann eine komplette Charge mit dem Bindungsfehler haben und das wäre dort sicher bekannt.

Mir fällt gerade ein: auch ich habe vor einigen Jahren mal ein beschädigtes Buch aus einer Thalia-Bestellung erhalten und hatte dann telefonisch reklamiert, da das Buch als Geschenk für einen Dritten gedacht war (der Rücken war faltig geklebt und das Cover hatte glaub ich Farbschmierer). Ich bekam ein Neues, das beschädigte Buch musste ich glaub ich gar nicht zurückschicken.

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Mein Sohn meinte, in der Buchhandlung (große Kette), in der er gearbeitet hat, würden sie defekte Bücher auch nach so langer Zeit ohne Kassenbon zurücknehmen und umtauschen.

Bei kleineren Buchhandlungen ist das vielleicht etwas schwieriger, weil das Buch dann ja direkt an den Verlag zurückgeschickt werden muss, was denen viel Mühe und Kosten verursacht. Aber die großen haben eh immer was zum Zurückschicken. Da fällt das nicht ins Gewicht.

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Hey! Ich habe mal gehört, dass man da dem Verlag schreiben kann. Vor allem, wenn es schon 2 Jahre her ist. Ausprobiert habe ich es aber nie.

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Bei Mängeln, die nicht deklariert sind, gibt es doch 2 Jahre Garantie? Dh innert 2 Jahren kann man doch einen Umtausch verlangen. Allerdings musst du beweisen können, dass sich das Ganze noch in der 2 Jahresgrenze bewegt. Da du weder Quittung, noch das genaue Datum / Uhrzeit mehr kennst ( du schreibst ja "vor zwei oder drei Jahren) wird das wohl nix werden mit einem Umtausch. Du kannst vielleicht auf Kulanz hoffen. Allerdings würde ich als Buchhändler da nicht mitspielen. Denn „da kann ja jeder kommen“ …

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Ich würde den Verlag anschreiben. Habe den Fall vor Jahren mal gehabt. Der Verlag hat mir ein neues Exemplar geschickt. Weder wurde ich nach einem Kassenbon gefragt noch sollte ich das Mängelexemplar zurück schicken.

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Das wäre auch mein Vorschlag gewesen. Da es schon länger als 2 Jahre her ist, und auch kein Beleg mehr vorhanden ist, kann der Händler da sicher nicht weiterhelfen.
Aber da es ein grober Mangel in der Herstellung ist, wofür ja der Verlag verantwortlich und vielleicht tauschen sie es ja auf Kulanz aus.

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Ich schließe mich der Meinung an, sich direkt an den Verlag zu wenden. Vielleicht ist denen der Fall mit den Kapiteln bei der Auflage eh bereits bekannt?

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