Spätes Verlinken - ein Problem

Ich habe eine theoretische Frage. :smile:

Ist es ein Problem, wenn ich mein Buch innerhalb von drei Wochen rezensiere, es aber erst viel später (gerade sind es ca. 1,5 Monate) aufgrund der Verlagsvorgaben verlinken darf. Also ist das z.B. noch ein offener Punkt und steht mir beim Wunschpunkte einlösen im Weg, also offenes Buch?

Vielen Dank für eure Hilfe
Alocasia

Das dürfte wenn der Verlag es vorgibt wenig problematisch sein

Grundsätzlich dachte ich mir das auch, dürfte ja kein Problem sein. Also denkst du, man ist nicht gesperrt, wie wenn man drei offene Rezensionen hat?

Hängt davon ab. Wenn der Verlag die spätere Verlinkung vorgibt sicherlich keine Speere. Ist man etwas faul und lässt es schleifen, könnte eine Pause angesetzt werden wegen fehlender Verlinkung.

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Wir halten uns hier an die Vorgaben von „vorablesen“ und die sind meist unabhängig vom Verlag. Wenn also in der Gewinn-Mail oder auf der Buch-Seite keine Sperre steht, kannst du sofort verlinken.
Du kannst dich auch einfach an den entsprechenden Buch-Seiten orientieren. Wenn es schon Rezensionen online gibt, schreibst du deine dazu. Auf den Seiten der Buchcommunitys (Lovelybooks & Co.) gibt es sowieso keine Sperre, auch da kannst du sofort hochladen.

Naja manche Bücher kommen mit Brief wo eine Sperrfrist drin steht, die gilt für alles außer vorablesen.

Bist Du Dir da sicher? Wenn wirklich mal für ein hier gewonnenes Buch eine Sperrfrist eingehalten werden muss, was sehr selten der Fall ist, dann gilt diese doch für sämtliche Seiten. Ich halte mich immer genau an die Vorgaben, egal, ob irgendjemand bei Thalia und Co schon veröffentlicht hat. Nur weil andere die Sperrfristen ignorieren, ist das für mich kein Grund, es auch zu tun (Ich lese ja sehr viel über NetGalley, und da sind die Fristen genau einzuhalten).

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In dem Buch steht es explizit vorne drin, nicht vor ET rezensieren.

Dann rezensier es hier und verlink es danach. Kein Thema.

Danke, wahrscheinlich werde ich eh kein Problem haben, mich hat es nur grundsätzlich interessiert. :smiling_face:

Das steht in vielen Lesexemplaren, die ja auch an Journalisten, Blogger etc gehen, aber wenn VL das nicht zusätzlich explizit schreibt oder ein Begleitbrief das fordert, gilt es nicht für VL. Wenn Du sichergehen willst, rezensiere nur auf VL und verlinke später. Die Rezi hier reicht, um durch das Buch nicht mehr unter die 3-Bücher-Regel zu fallen.

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Danke dir :blush:

Ich dachte immer, dass ein Buch nur dann aus der 3 Bücherregel fällt, wenn man auch die 2 „Pflichtverlinkungen“ erfüllt hat.

Naja erst nachdem das Buch veröffentlicht ist für gewöhnlich

Nein, ich hatte schon öfter 3 Rezensionen offen und nachdem ich ein Buch davon rezensiert hatte, konnte ich sofort ein Wunschbuch einlösen. Die Verlinkungen habe ich erst nach der Einlösung gemacht.

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Da aber bei Vorablesen ein Rezensieren zum Erscheinungstermin äußerst selten gewünscht wird, dürfte das Problem mit dem Verlinken sehr selten sein. Momentan wüsste ich nur, dass es in 11 Tagen bei dem Buch „Die Fletchers von Long Island“ der Fall sein wird.

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Ich denke auch, dass es ein sehr theoretisches Problem ist. Ganz selten fallen die Bücher hier unter eine Sperrfrist, die, wie bereits erwähnt wurde, nur dann für uns zutrifft, wenn vorablesen das mitteilt oder der Verlag ein Schreiben mitschickt, in dem es vermerkt ist.

Der bloße Vermerk im Buch selbst, wenn es ein Leseexemplar ist, ist für uns nicht maßgeblich.

Dass tatsächlich mal bei drei Büchern hintereinander diese Sperre tatsächlich greift, kann ich mir kaum vorstellen. Des weiteren weiß das Team im Falle einer Rezensionssperrfirst ja bescheid. Ich bin mir absolut sicher, dass sie das dann auch mit einberechnen.

Ansonsten sollte eine Verlinkung der zwei Pflicht-Links schon zeitnah erfolgen, die zusätzlichen können dann noch bis zum Erscheinungstag gemacht werden. Fehlende Verlinkungen können schon zur Sperre führen, aber ganz sicher nicht im Falle einer Rezensionssperrfrist.

Ich kann auch mit einer Erfahrung beitragen die @simonef 's Aussage unterstützt:
Ich hatte vor einigen Monaten eine überfällige Rezension und wurde von Vorablesen angemahnt. Ab diesem Zeitpunkt war bei mir der grüne Button fürs Wunschbuch anfordern verschwunden.

Ich hatte Vorablesen geantwortet, mich entschuldigt und versprochen dass ich jetzt am Buch dranbleibe und bald rezensiere.

Als ich dann die Rezension online gestellt hatte war sofort der grüne Button wieder da. Die fehlenden Verlinkungen waren noch offen, aber die Sperre war erledigt.

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Gelten denn die Verlagsvorgaben für dieses Buch auch für Vorablesen? Habe schon gelesen (ohne Gewähr) dass für diese Plattform Fristen aufgehoben wurden oder nur gültig waren, wenn sie vom Team explizit vermerkt wurden.

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Welches Buch meinst du denn?

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