Sperrfrist für Rezensionen

Das ist jetzt unfair von Dir. Wir alle haben exakt das gesagt.

Unfair zu sein ist nicht meine Antwort. Suse9 hat es für mich alte Schachtel (fast 66 und erst seit kurzer Zeit hier Mitglied) am Eindeutigsten beantwortet. ---- Das Forum hier ist mir auch noch sehr suspekt.

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Ich kann zwar den Unterschied nicht sehen, aber wichtig ist ja nur, dass Du es jetzt verstanden hast.

Übrigens - so viel jünger als Du bin ich nun auch wieder nicht. Frisch 54 geworden.

Aber nicht jeder ist so viel in Foren unterwegs und anfangs vielleicht auch etwas unsicher. Eine Formulierung kann dann schon besser helfen als die andere, obwohl sie das gleiche beinhaltet.

Manchmal finde ich schon, dass hier bei vorablesen ein kühler Wind weht, wenn ich das als Küstenkind mal so ausdrücken darf. Vermeintlich Fehler machen - puh - schwierig hier.

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Sie schrieb das der Buchhandel auch solche Exemplare erhält und dieser die dort eingetragene Sperrfrist beachten muß.
Übrigens 12 Jahre in dem Alter und wenn das Berufsleben einen nicht mehr fordert, ist eine ganze Menge und jetzt in den fast kontaktlosen Corona Zeiten macht sich das noch mehr bemerkbar.

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Aber es ist egal, Du hast es besser verstanden und gut ist.

:rofl:
Die Art, dasselbe auszudrücken war von Person zu Person tatsächlich etwas unterschiedlich. Also, kleine aber feine Unterschiede.

Ich hab nicht alles gelesen in diesem Thread, daher bitte ich vorab um Verzeihung, falls meine Frage schon gestellt wurde.

Ich hab ein Buch von hier bekommen, da steht drin, Sperrfrist beachten. Darf ich dann trotzdem die Rezension verteilen (Amazon geht selbstverständlich nicht)?

Was steht denn in deiner Gewinn-Mail von Vorablesen? Die Vorablesen-Aussage sticht normalerweise den eingedruckten Text im Buch, der ja pauschal für alle Medien gilt.
Selbstlesen ist übrigens völlig unschädlich …

Upps, muss ich gucken ob ich die Mail noch habe :sweat_smile:

Guck mal Punkt 14 der FAQ :wink:

Ja, danke, kenne ich schon. Nur hatte ich noch nie ein Buch, wo es so explizit drin steht.
Deshalb meine (vielleicht blöde) Frage.

Nein, die Frage ist nicht blöd. Aber Punkt 14 beantwortet sie. :blush:

:smile: gut

Ich habe jetzt hin und wieder gesehen, dass es hier auf der Buchseite steht. Vorablesen bittet dann ebenfalls um Einhaltung der Sperrfrist. So gesehen zum Beispiel bei „Hard Land“ von Benedict Wells. Schau doch mal, ob das dein Buch auch betrifft. Wenn nicht, greift Punkt 14 der FAQs.

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