Durch einen Beitrag bei Instagram stellt sich mir gerade eine Frage, die mich bisher nicht beschäftigt hat: Die Influencerin macht darauf aufmerksam, dass Influencer nicht nur Rezensionen als Werbung kennenzeichnen müssten, sondern auch kostenlos zur Verfügung gestellte Rezensionsexemplare als Sacheinnahmen zu versteuern hätten. Daher meine Frage: Ich habe keinen Blog, sondern verlinke nur auf Online-Buchhandlungen, muss ich die Bücher als ‚Privatmann‘ trotzdem als Sacheinnahme versteuern oder sind sie als ‚Gewinn‘ steuerfrei?
Vielleicht ist jemand von Euch mit diesem Thema vertrauter als ich. Danke für Eure Aufmerksamkeit!
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Das gilt nur für Influencer. Also jene Rezensenten, die mit ihren Blogs Einnahmen erzielen.
Du muss also kein Buch als Sacheinnahme versteuern.
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Danke für Deine Antwort. Dann bin ich beruhigt.
Gern geschehen!