Suche (nach Lesezeit):
Nur du und ich
Kein Sommer ohne dich
Violeta
Biete:
Flug 416
The truest thing
Das Fundbüro der verlorenen Träume
Das letzte, was du hörst
Kaltherz
In fünf Jahren
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Biete: Auris IV - der Klang des Bösen von Kliesch/Fitzek
Suche: Das letzte was Du hörst von Andreas Winkelmann
Ich biete
Vorablesen
Der Koch, der zu Möhren und Sternen sprach (Julia Mattera)
Ein unendlich kurzer Sommer (Kristina Pfister)
Das Karlgeheimnis (VL Junior)
Die andere Schwester (Mohlin & Nyström)
Schallplattensommer (Alina Bronsky)
Auf dem Gipfel wachsen Chinanudeln (VL Junior)
Einatmen, Ausrasten (Georgie Hall)
Die Ullstein Frauen und das Haus der Bücher, Beate Rygiert (neu)
Mädchenmeuterei, Kirsten Fuchs
Nordwestzorn, Svea Jensen (neu)
Eis Abenteuer Einsamkeit, Richard Löwenherz
VL-fremd:
Meine kleine Welt (Ewald Arenz)
Die militante Madonna, Irene Dische (neu)
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Vegan: Tut gut -schmeckt gut, Jerome Eckmaier
Ich suche:
*Vorab-Lesen Junior *
Keeper of the the lost cities Band 6 (nach Erhalt und Lesezeit)
VL-fremd
Staub im Wind (Leonardo Padura)
Ravna - die Tote in den Nachtbergen (Band 2)
Ein Myrtle Hardcastle Krimi: Mord im Handgepäck
Der Schwur der Götter, Before Destiny, Band 2
Meeresglühen Band 2
ich suche:
Die Nachtschwärmerin
(Zustand egal)
Ich kann bieten:
Vertrauen
Love in the big city
Die Feuer (lädiert)
Erschütterung
Dschinns (lädiert)
Via Torino
Ich würde sofort Was ich nie gesagt habe gegen Shara Wheeler tauschen - warte aber immer noch auf das Buch
Vielleicht kommt es ja doch noch bald dann würde ich mich wieder melden
D nach D
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Piranesi (TB)
Ein unendlich kurzer Sommer
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Auris 4 Der Klang des Bösen
Zusammenkunft
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Der Tod im Anflug
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Der Tote aus Zimmer 12
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Bitte PN
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Suche Violeta
Entweder zum tauschen oder ich kaufe es auch gerne ab!
Freue mich über eine Antwort oder PN
Sonnige Grüße
Hallo bookwillturnyouon, seit kurzer Zeit gibt es den Hinweis in der Gewinnermail, dass die Bücher nicht verkauft werden dürfen. Tausch, Verlosung, Geschenk ist okay. Hast Du bei Tauschticket geschaut? Vielleicht, wenn das Buch etwas älter ist, gibt es dort Angebote. Einen schönen Sonntag
Sicher? Bei meinem letzten Gewinn steht da nix.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob so ein Hinweis bei nicht gekennzeichneten Büchern überhaupt rechtens wäre. Wir sind keine Händler und die wenigsten haben professionelle Blogs.
steht in den Nutzungsbedingen von vorablesen:
Oh, das wusste ich gar nicht !
Vielleicht hat es ja jm bei Ebay/Kleinanzeigen drin und würde mir Bescheid geben
Da lässt sich dann vortrefflich streiten, was genau mit „Rezensionsexemplar“ gemeint ist.
Ist ja nicht nachweisbar, ob ein Buch, das nicht gekennzeichnet ist, von vorablesen ist oder nicht.
Streiten muss man da nicht; man kann Vorablesen auch einfach fragen, wenn es einen interessiert.
Da der ganze Unterpunkt bezüglich der Verlosungen in den Nutzungsbedingungen „6. Verlosung von Rezensionsexemplaren - Teilnahmebedingungen“ heißt, kann man meiner Meinung nach davon ausgehen, dass alle verlosten Bücher gemeint sind (es wird sowohl auf Print als auch digitale Rezensionsexemplare eingegangen).
Das mit dem Nachweisen ist da wieder eine andere Sache. Da muss man selbst entscheiden, ob man es in Ordnung findet, die Bücher entgegen der Nutzungsbedingungen zu verkaufen, nur weil es einem nicht nachgewiesen werden kann.
Ergänzung: bei meinem vorletzten Gewinn (17.05.) steht es noch nicht, aber beim neusten Gewinn (14.06.) steht es dabei:
Bitte beachte, dass du die von den Verlagen kostenlos zur Verfügung gestellten Rezensionsexemplare nicht verkaufen darfst. Du darfst sie dir aber gern zu Hause in dein Bücherregal stellen, weiter verschenken, tauschen oder verlosen.
Hallo. Ich tausche von D nach D. Wir sind ein tierfreier Nichtraucherhaushalt. Alles neuwertig, ohne Leserillen. Ich schicke gern vorab auch Fotos von dem Buch.
Biete von Vorablesen:
Suche von Vorablesen:
LG.
Sorry, da hast Du mal wieder was falsch verstanden.
Das ist eine Phrase mit dem Streiten. Die nutzt man, wenn ein Thema nicht mit Sicherheit zu einer Antwort gebracht werden kann.
Vorablesen ist nicht der Gesetzgeber und kann das auch nicht beantworten. Es gibt Gesetze, was wer wie wann wo warum machen darf. Händler dürfen Leseexemplare nicht verkaufen, von Gesetzeswegen. Das betrifft aber nicht normale Leser.
So ist das gemeint. Vielleicht ist es jetzt verständlicher.
Und ich habe nur einen Begriff aus der Phrase aufgenommen und verwendet, weil ich der Meinung war, dass man es durchaus zu einer Antwort bringen kann, in dem man die Verfasser der Nutzungsbedingungen fragt, was gemeint ist.
Verstehe ich dann richtig, dass du meinst, dass selbst wenn Vorablesen es ausdrücklich verbieten würde, die hier verlosten Bücher zu verkaufen (was sie in den Nutzungsbedingungen tun), du das für irrelevant hälst, weil sie nicht das Recht haben, so etwas zu verlagen, da sie nicht das Gesetz sind?
Ich bin keine Juristin. Aber mir ist klar, wenn ich mich bei Vorablesen bewerbe, gehe ich einen Vertrag ein, jedesmal, wenn ich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden bin. Selbst, wenn es nicht nachweisbar sein sollte, dass jemand verloste Exemplare verkauft, ist es gegen die getroffene Vereinbarung.
Niemand kann sich über das Gesetz stellen. Das sagte ich, mehr nicht, weniger auch nicht.
Ich persönlich verkaufe - wie erwähnt - eh keine Bücher, weil mir einfach zu viel Arbeit für zu wenig Verdienst. Ich vertausche, aber ich verschenke noch mehr.
Mir geht es einzig um die Frage, wie das gehen soll mit Büchern, die gar nicht als Rezensionsexemplare gekennzeichnet sind und überhaupt um die Tatsache, dass man zwar hier Teilnahmebedingungen akzeptiert, diese aber niemals über dem Gesetz stehen können oder Gesetze aushebeln. Deshalb gibt es auch immer die „Salvatorische Klausel“.
Aber so langsam hab ich keine Böcke mehr, mich ständig erklären zu müssen und aus jeder Mücke eine Grundsatzdiskussion angehängt zu bekommen. Insofern: Schönen restlichen Sonntag allen noch - ich bin hier raus.
Ein Rezensionsexemplar ist erstmal ein Buch(/eBook/Hörbuch/etc), das i.d.R. vom Verlag zum Zweck einer Rezension zur Verfügung gestellt wird. Es bedarf keiner weiteren Kennzeichnung, um den Begriff zu verdienen.
Person A, die ein Buch von Vorablesen erhält, weiß ob es ein Rezensionsexemplar ist, unabhängig von einer Kennzeichnung. Wenn sie es trotzdem Person B verkauft, weiß Person B es nicht immer, vor allem wenn keine Kennzeichnung vorhanden ist. Für Person B ist es einfach nur Buch, während es für Person A ein Rezensionsexemplar war.
Ich persönlich finde auch, es muss nicht immer um Recht und Gesetze gehen. Manchmal geht es auch z.B. um Respekt.
Ja, sehe ich auch so…
Es muss ja nicht unbedingt zu allem ein Gesetz geben .
Man kann auch einfach etwas machen, weil es einem jemand sagt .
Ich käme mir doof vor, ein Buch zu verkaufen, obwohl in der Gewinnmail jetzt extra steht, es ist nicht erlaubt.
Fahre ja auch nicht in der Bahn schwarz, weil keiner kontrolliert .
Tauschen etc dürfen wir ja zum Glück , was ich auch die ergiebigere Variante finde, da man ein anderes Buch zurückbekommt .
Was der Tauschpartner mit dem Buch macht, weiß man zwar nicht, aber diese Überlegung dürfte wohl zu weit führen…