Buchcover zur Rezension stellen?

So, ich hätte da auch mal eine Frage, die vielleicht zu einiger Diskussion anregt - vielleicht kann aber auch jemand vom Team das ganz schnell beantworten.

Wie ist das nun rechtlich genau, wenn man auf einem Bücherblog zu den Rezensionen das Cover zeigen will? Ist es von Verlagen grundsätzlich akzeptiert, da der Post mit Cover aussagekräftiger ist als ohne, es mehr Werbung für das Buch macht? Ist es ihnen recht, wenn man das “Verlagscover” nimmt, das auch alle Onlineshops haben, das auch auf amazon ist, das auch zB Seiten wie vorab verwenden und das sie selbst oftmals zum Download oder zur Verlinkung anbieten? “Darf” man auch selbst ein Foto machen und das verwenden?

Oder geht da gar nichts, wie hier: https://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/verwendung-der-fotografie-eines-buchcovers-im-rahmen-einer-buchrezension-ohne-zustimmung-des-urhebers-32292/ beschrieben und hier: https://silkesbuecherblog.wordpress.com/2014/02/13/copyright-buchcover-buchrezensionen-abmahungen/ nochmal aufgeriffen?

Wie macht ihr es hier - als vorab, das Werbung für die Bücher macht - habt ihr da für jedes Cover mit jedem Verlag eine schriftliche Abmachung, eine Genehmigung?

Wie macht ihr es, Blogger und Buchinteressierte? :slight_smile:

Eine wichtige Frage. Hilfreich wäre hier, wenn Vorablesen oder ein Verlag, der dem Rezensionsexemplar einen Brief beielgt, ausdrücklich darauf hinweisen würde, dass die Coverabbildungen für Rezensionen genutzt werden können.

Wenn du selbst fotografierst, stellen sich zwei Fragen.

  1. Ist dein Blog gewerblich, weil du durch Affiliate-Links Einnahmen erhältst? Dann könntest du theoretisch abgemahnt werden. Bisher scheint das noch nicht vorgekommen zu sein. Ein evtl. vorhandenes konkretes Gegenbeispiel wäre hier hilfreich.

  2. Als Fotografin bist du ans Fotorecht gebunden, das einige Sonderfälle bisher nicht berücksichtigt. (Es gibt zum Thema spezialiserte Bücher, Referenten und Anwaltskanzleien.) Ein heikler Fall im Fotorecht sind Kunstwerke und Markenlogos. Ein Buchcover, das erkennbar das Werk eines bestimmten Künstlers wäre, der dir als Fotograf keine Verwertung genehmigt hat; ebenso Abbildung auf dem Cover von Markenlogos oder sog. “Geschmacksmustern” (Möbel, Geschirr, ICE-Zug), für die der Rechteinhaber dir die Nutzung nicht ausdrücklich vertraglich gestattet hat.

Kurz: Aus fotorechtlicher Sicht würde ich keine Fotos von Buchcovern anfertigen, die z. B. von Hundertwasser gestaltet wären, Logos oder Markenartikel zeigen, deren Nutzung dir nicht ausdrücklich schriftlich gestattet wurde.

Vorablesen arbeitet mit Autoren und Verlagen zusammen. Sie haben dafür Verträge. Die kannst Du mit Bloggern und Rezensenten ganz schlecht vergleichen.

Kurz gefasst: Eine “Genehmigung” vom Verlag einholen, ist immer die sicherste Variante.

Wenn nun einige Verlage verkünden sollten, dass sie die Rechte zur gewerblichen Nutzung per Affiliate-Links durch Blogger zusammen mit ihren Nutzungsrechten erworben hätten, wäre es ja OK. Nur wer will seine Lebenszeit mit evtl. Abmahnungen und Rechnungen von Rechteinhabern verschwenden?

Deshalb sag ich ja: die Verlage fragen, ob sie die Nutzung des Coverbildes erlauben. Ich versteh ehrlich gesagt Dein Posting nicht so wirklich.

Du wirst als Blogger nicht im Ernst für jedes gewonnene Vorablesen-Buch einzeln anfragen wollen, ob du das Cover nutzen darfst. Das muss einfacher zu organisieren sein, z. B. indem die Verlage dieses Nutzungsrecht für Vorablesen-Bücher automatisch erteilen und das hier kommunizieren.

Was verstehst du an der Aussage nicht, dass für die gewerbliche Nutzung selbst erstellter Fotos von Buchcovern durch Blogger das Fotorecht gilt? Keine Affiliate-Links, keine Gewerblichkeit, kein Problem.

Darf ich Dich bitten, nicht ganz so aggressiv zu sein? Ich hab eine ganz harmlose Frage gestellt.

Ich gehe davon aus, dass auch Blogger nicht überfordert damit sind, einmal die Woche einen Verlag anzufragen, ob sie das Foto nehmen dürfen und/oder in der Anfrage sich auch für künftige Bücher des Verlages diese geben zu lassen.

Selbst erstellte Fotos - ein Thema für sich, wie Du sicher weißt. Wenn auf einem Foto ein Buchcover ist, hast Du das Cover im Grunde vervielfältigt, wenn man ganz böse will. Du hast nicht automatisch ein Fotorecht. Du darfst auch nicht einfach Personen fotografieren und die Bilder öffentlich machen. Und ob nun Affiliate-Links oder nicht - öffentlich ist öffentlich, vervielfältigt ist vervielfältigt. Da kann es zu riesigen Problemen kommen. Dazu muss man nicht gewerblich sein oder die Bilder gewerblich nutzen.

Deshalb muss man sich leider auch als Blogger bemühen, die Genehmigungen der Verlage zu bekommen. Lieber für jedes Buch eine Anfrage stellen, als “Lebenszeit mit evtl. Abmahnungen und Rechnungen von Rechteinhabern verschwenden” würde ich doch meinen.

Allein das Nutzen von Affiliate-Links ist gewerbliches Handeln.

Hier liegst du definitiv falsch. Abbildungen/eigene Fotos sind dann erlaubt, wenn sie nicht gewerblich genutzt sind und als Teil deines Textes einem kurzen Zitat eines Textes entsprechen. Wenn du ohne Affiliate-Link über ein Buch blogst, ist das „Zitieren“ des Covers in diesem Rahmen erlaubt. (Der Begriff ist nicht gerade glücklich, aber so ist es nun mal.)

Das habe ich ja auch nicht abgestritten.

Wenn Du es nicht glauben möchtest, dann kann ich es nicht ändern. Das ist wie mit dem Impressum. Hin- und Herstreiten bringt es einfach nicht.

Dennoch rate ich allen, lieber den Verlag um Erlaubnis anzufragen - für ein Buch oder alle künftigen, die ein Blogger rezensieren möchte.

Vergleichen wollte ich die Situation Blogger/vorab auch nicht.
Es ging mir darum:
wenn vorab von allen Verlagen, die hier mitmachen/schon mitgemacht haben eine Abmachung bezüglich der Cover hat, könnte vielleicht, um die Vorgänge zu vereinfachen, auch darin eingeschlossen das Recht für die Gewinner vorhanden sein, die Cover die vorab hier hat, bei Besprechungen zu nutzen (per Link einzubinden), wenn man dabei auch erwähnt, woher man das Exemplar hat.

Wäre ideal falls es da gibt, falls nicht, vielleicht eine Anregung das einzuführen @vorablesen?

Das ist in der Tat ein komplexes Thema. Rechtlich gesehen liegen die Bildrechte einer Coverabbildung (auch eines Fotos vom Cover) beim Verlag und jeder Rezensent müsste sich die Erlaubnis zur Verwendung einholen. In der Praxis sind die meisten Verlage allerdings sehr daran interessiert, dass ihre Cover im Zusammenhang mit der Rezension gezeigt werden und werden höchstwahrscheinlich niemanden deswegen abmahnen. Um ganz sicherzugehen, lohnt ein Blick in die FAQs der Verlagsseiten, auf denen man oft Infos zur Verwendung von Covern findet. Außerdem werden wir euren Vorschlag, den Verlagen ein generelles OK für Vorableser zu entlocken, aufnehmen und auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Viele Grüße Euer vorablesen-Team

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Ist zwar schon etwas älter das Thema.

Grundsätzlich auf die Verlagsseite schauen, wenn dort ein Coverdownload für Presse & Journalisten angeboten wird, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass der Verlag beim Veröffentlichen des Covers keine Probleme macht, sonst würde er den Download nicht anbieten. Wenn kein Download angeboten wird, dann immer Verlag kontaktieren und nachfragen. Ich habe noch nie ein „Nein“ bekommen.

Bei Reziexemplaren, die einem vom Verlag zugeschickt werden, kann man auch von einer grundsätzlichen Erlaubnis ausgehen. Dazu zähle ich auch die hier von den Verlagen über Vorablesen zur Verfügung gestellten Rezensionsexemplare.

Bei Covern von selbst publizierenden Autoren immer nachfragen. Aber auch hier ist das Interesse der Autoren sehr groß, das Bild zu veröffentlichen. Hier habe ich auch noch nie ein „Nein“ bekommen.

Trotzdem darf man auf keinen Fall vergessen bei jedem Cover das Copyright (Verlag/selbspubl. Autor) und den Ersteller/Grafiker/Designer, und die dazugehörigen Bildrechte (zB Fotoportale, Urheberrechte) anzugeben. Rechtlich sicherer ist man auch, wenn man das Cover in seiner Rezension „bespricht“. Damit „zitiert“ man das Cover und nimmt so Bezug auf das Bild.

Außerdem darf das Cover nicht verändert oder verfremdet werden. Es dürfen keine Ausschnitte sondern nur das gesamte Bild gezeigt werden.

Bei selbst fotografierten Covern sollte man darauf achten, dass es in einer Alltagssituation abgelichtet wird. Deswegen gibt es auf Instagram die Buch-Bilder meistens mit einer Tasse Tee oder in Verbindung mit Alltagsgegenständen.

Wer sich unsicher ist, sollte auf ein Cover verzichten. Übrigens, klauen von anderen Blog Seiten ist nicht erlaubt (ist mir nämlich schon passiert) !

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

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@theujulala- ganz recht.

Ich suche auf der Verlagsseite mit Stichwort “Blogger” oder “Presse” und habe noch keinen gefunden, bei dem nicht erwähnt ist, dass Cover und Klappentext verwendet werden dürfen.

In meinem Blogbeitrag verwende ich dann das Cover, den Klappentext, die Buchinfo (mit der ISBN usw.) und verlinke dann unter der Quellenangabe dafür auf die Buchseite des Verlags.

Bei Autoren im Selbstverlag frage ich diese direkt an, habe allerdings auch noch nie ein Nein bekommen.

Und bei NetGalley kann man beim jeweiligen Verlag unter Präferenzen anschauen, ob diese Infos wg Coververwendung u.ä. haben.

Wenn ich ein Vorablesen-Buch rezensiere, gehe ich ehrlich gesagt davon aus, dass ich das OK habe, Cover/Klappentext/Buchinfo anzugebe, da gebe ich als Quellenangabe eben die Vorablesen-Buchseite an.

Ich denke, damit sollte es ja auch passen. Mir wurde mal gesagt, wichtig ist es eben anzugeben, woher man die ganzen Angaben hat und dass man dann eben auf die Quellenangabe verlinken sollte, sofern möglich.

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