Das Thema hatten wir vor kurzem schon einmal. Schau mal hier: Rezensionsexemplare als Sacheinnahmen zu versteuern?
Solange Du durch das Buch keine weiteren Einnahmen generierst, sollte es kein Problem sein. Ich muss gestehen, dass ich da auch kein Experte bin. Vielleicht äußert sich da noch jemand hier.
Das ist nicht richtig. Laut EU-Gesetz müssen diese „Einkünfte“ dem Finanzamt gemeldet werden. Welcher Anteil davon zu versteuern ist, steht bisher erst bei privaten Verkäufen fest. Da hast du einen Freibetrag und versteuerst die Einkünfte, die über diesem Betrag liegen.
Ob ein gelesenes Rezensionsexemplar eine Einkunftsart ist, wäre noch zu klären.
Ok. Jetzt bin ich verwirrt. Aber ich gehe doch stark davon aus, dass vorablesen uns darauf hingewiesen hätte, wenn sich für uns hier soetwas wichtiges geändert hätte. Aus meinem Verständnis heraus, kann ich mir nicht vorstellen, dass das als Einkünfte gilt. Um hier nicht wieder eine riesige Diskussion zu starten und alle in Schrecken zu versetzen, würde ich später einmal das Team zu dem Thema anschreiben.
Das ist nett, danke! Ich bin tatsächlich auch eine, die mit Steuern immer ganz korrekt sein will!
Hier werden mal wieder zwei Dinge in einen Topf geworfen.
Gelegentliche Rezensionsexemplare werden nicht besteuert. die o.g. Regelung gilt für Produkttester. Ein Gewinner bei vorablesen, LovelyBooks, LeseJury oder was auch immer ist kein Produkttester.
Davon gehe ich auch aus, aber um Verwirrungen zu vermeiden, habe ich jetzt mal eine E-mail an vorablesen geschickt.
Gilt das denn tatsächlich als „Gewinn“ im rechtlichen Sinne, da man ja im Gegenzug verpflichtet ist, eine Dienstleistung zu erbringen (Rezension). Das ist ja im Grunde auch eine Bezahlung… Aber ich weiß es wie gesagt nicht.
Verstehe ich sehr gut.
Du musst dich darüber nicht sorgen; denn (Verkaufs-)Plattformen, die Umsätze an die Finanzbehörden melden, informieren dich darüber. Wenn es Unstimmigkeiten geben sollte, kannst du dich immer noch mit der meldenden Stelle oder deinem zuständigen Finanzamt darüber auseinandersetzen.
Gegenfrage:
Wie hoch ist der Gesamtwert der Bücher, die Du im Jahr gewinnst und rezensierst?
Glaubst Du wirklich, dass Du im Jahr oder auch Monat auf irgendeinen Betrag kommen kannst, den das Finanzamt besteuert? Selbst wenn Du im Monat auf vierhundert Euro an Büchern kämst, wären die Steuern am Ende ein Prozentsatz davon.
Sollte also für Hobbyrezensenten eine Steuerpflicht kommen, würden die Plattformen die Gewinne dem Finanzamt melden, ob Du das selbst aktiv machst oder nicht. Die fällige Steuer wäre dann auf alle Fälle in einem Bereich, der Dir ganz sicher kein Kopfzerbrechen machen muss.
Das ist irrelevant. Wir werden sehen, ob Vorablesen die 2023 gewonnen Bücher meldet (dazu müsste die Plattform vorher die Steuernummern der User abfragen), danach, ob und wie sie sich im Steuerbescheid für 2023 auswirken. Dann sehen wir weiter.
Das stimmt, eine hohe Summe kommt da nicht zusammen. Wie hoch wären denn diese Freibeträge?
Aber es geht mir auch in erster Linie darum, ob ich dem Finanzamt diese Bücher melden muss, um nichts falsch zu machen. Das habe ich ehrlicherweise bisher nämlich nicht getan.
Stimmt! Das hatte ich auch nicht bedacht. Sie bräuchten natürlich erstmal alle Daten und dann wüsste man ja, dass man auch selbst was melden muss.
Danke dir! Da bin ich gespannt auf die Antwort.
Gerne. Ich auch.
Um die Frage zu beantworten, müsste man deine anderen Einküfte kennen und wissen, wie Gebrauchsmuster eingeordnet werden. Du musst - wie oben geschrieben - nichts melden, sondern bekommst mitgeteilt, was ebay etc. an die Finanzbehörden gemeldet haben. Ob der gemeldete Betrag relevant ist, ist eine andere Frage. Generell gilt, wenn du einkommensabhängige Leistungen (z. B. Mietzuschuss) erhältst, solltest du keine „weiteren Einkünfte“ haben, die sich zu deinem Nachteil auswirken könnten.
Das weiß kein Mensch, weil es diese Regelung (noch) gar nicht gibt. Was es gibt ist die neue EU-Regelung, dass die entsprechenden Stellen (die Plattformen für Produkttests) Meldungen an die EU-Steuerbehörden melden.
Das hat zunächst überhaupt keine Auswirkung auf den Tester/Rezensenten.
Das Ganze nennt sich übrigens DAC7
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
Gilt diese Richtlinie denn tatsächlich auch für Bücher?
Die stellen ja wirklich keinen großen Wert dar.
Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, denn dann würde
ja kaum noch jemand hier mitmachen.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass man hier auf Vorablesen auf der sicheren Seite ist, da die Bücher als „Gewinn“ definiert werden, denn Gewinne müssen nicht versteuert werden. Dass man Rezensionen veröffentlichen soll, ist im Grunde keine Bedingung, um das Buch zu gewinnen (denn das hat man dann ja bereits), sondern nur eine Voraussetzung, um weiterhin an den Verlosungen teilnehmen zu können. Und Teilnahmevoraussetzungen gibt es bei anderen Gewinnspielen ebenso.